Bundesrat: Bayern kämpft gegen die Wiederherstellungsverordnung

Bayern fordert im Bundesrat eine Aussetzung der Wiederherstellungsverordnung. Eine unzureichende Finanzierung durch die EU und möglicher bürokratischer Aufwand, stoßen dem Freistaat sauer auf.

10. März 2026
Michaela Kaniber
Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU) will die EU-Wiederherstellungsverordnung aussetzen. (picture alliance / SZ Photo | Claus Schunk)
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Bayern hat am Freitag im Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Wiederherstellungsverordnung (W-VO) eingebracht. Der Freistaat will, dass sich die Bundesregierung bei der Europäischen Union für eine Aussetzung oder zumindest Überarbeitung der W-VO einsetzt. Die Ausschüsse des Bundesrats beraten nun über den Antrag.

Zentraler Kritikpunkt bleibt die Finanzierung der W-VO. Die EU stellt bisher keine zusätzlichen finanziellen Mittel für die nationale Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur zur Verfügung. „In Brüssel wird auf meinen Namen bestellt, in meiner Gemeinde, in meinem Landkreis darf ich mit meiner Karte bezahlen“, kritisierte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) vergangenen Freitag im Bundesrat. In den Vorschlägen zum Mehrjährigen Finanzrahmen und zur EU-Agrarpolitik ab 2028 würden die finanziellen Rahmenbedingungen für den kooperativen Naturschutz „sogar wesentlich verschlechtert“, heißt es im bayerischen Antrag. Der Freistaat befürchtet außerdem mehr Bürokratie durch Berichts- und Kontrollpflichten sowie eine Behinderung des Wohnungsbaus.

Der Klimawandel würde zudem nur unzureichend berücksichtigt. Dies gelte bei Wäldern, aber auch bei der CO₂-Speicherung im Boden als Indikator in der Landwirtschaft und bei der Wiedervernässung von Moorböden. „Die Verordnung ist hier nichts anderes als die Abkehr vom aktiven Aufbau klimastabiler Mischwälder“, sagte Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU). „Wenn europäische Vorgaben den Waldumbau behindern, dann gefährden sie genau das, was sie schützen wollen.“ Waldbesitzer befürchten, dass sie beim Waldumbau nur auf heimische Arten zurückgreifen dürfen.

Auch andere EU-Länder blicken skeptisch auf die W-VO. Einen geeinten Widerstand gibt es jedoch nicht. Finnlands Premierminister Petteri Orpo, der eine Koalition aus konservativen und rechtspopulistischen Kräften anführt, hat zuletzt die EU-Kommission in einem Schreiben zu einer Überarbeitung der W-VO aufgefordert. Finnland hatte wie unter anderem auch Schweden 2024 gegen die W-VO gestimmt. Beide Länder verfügen über eine bedeutsame Forstwirtschaft. Auch der irische Bauernverband drängte in Brüssel auf eine Vereinfachung der W-VO.

Ob die EU-Kommission auf die Kritik reagiert und die W-VO überarbeitet, gilt unter Beobachtern in Brüssel als offen. Kritiker der Verordnung hatten auf einen solchen Schritt schon im Dezember gehofft, als die Brüsseler Behörde ihren Vorschlag für ein Omnibus-Paket zur Umweltgesetzgebung vorlegte. Möglich ist, dass die Debatte in Brüssel an Fahrt aufnimmt, wenn die Frist für die Einreichung der nationalen Wiederherstellungspläne im September 2026 näher rückt.

Das BMUKN plant derzeit weitere Veranstaltungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Auf dem Deutschen Naturschutztag in Berlin, der an diesem Mittwoch beginnt, finden mehrere Stakeholder-Veranstaltungen zur Wiederherstellungsverordnung mit Vertretern aus dem BMUKN und BMLEH sowie Verbänden aus Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft statt. Im April soll zudem ein Auftakt-Webinar zur Öffentlichkeitsbeteiligung am NWP stattfinden. Cornelia Meyer, Julia Dahm

Letzte Aktualisierung: 27. März 2026