Biokraftstoffe: Bundestag entscheidet über THG-Quote

Der Bundestag stimmt über das Gesetz zur THG-Quote zur Senkung von Emissionen im Verkehrssektor ab. Was die Verbände fordern.

17. März 2026
Zapfsäulen an einer Tankstellen
Der Bundestag entscheidet über die Beimischungsquote von Biokraftstoffen. (picture alliance / SNS | Steven Mohr)
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Nach derzeitiger Planung soll der Bundestag am Donnerstag über das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote abstimmen. Der Gesetzentwurf setzt die Vorgaben der europäischen RED-III-Richtlinie um.

Das Gesetz soll helfen, die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen. Die THG-Quote verpflichtet Unternehmen der Mineralölwirtschaft dazu, die Emissionen ihrer Kraftstoffe um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Zu den Instrumenten zählt auch die Beimischung von nachhaltigen Biokraftstoffen. Die THG-Quote soll laut Entwurf schrittweise bis 2040 auf 59 Prozent ansteigen.

Umweltausschuss und Agrarausschuss befassen sich damit in ihren Sitzungen am Mittwoch. Benedikt Büdenbender (CDU), Mitglied in beiden Ausschüssen, warb in der ersten Beratung im Bundestag für Biokraftstoffe als „Brückentechnologie auf dem Weg zur Marktreife weiterer alternativer Kraftstoffe“. Agrarpolitiker Alexander Engelhard (CSU) sieht in dem Gesetz eine Möglichkeit, erhöhte Importmengen durch das Mercosur-Abkommen auf dem Ethanol-Markt zu integrieren, ohne die europäische Produktion zu verdrängen. Dabei unterstützt er die Forderung der Ausschüsse des Bundesrats und von Branchenverbänden wie dem Bundesverband Bioenergie (BBE), die maximale Beimischungsquote von konventionellen Biokraftstoffen 4,4 Prozent auf die europarechtlich zulässige Quote von 5,8 Prozent zu erhöhen. An den Tankstellen solle verstärkt E10 und E15 angeboten werden.

Der BBE hatte den Vorschlag der Bundesregierung begrüßt. Besonders lobten Verbandsvertreter die Betrugsprävention durch die Abschaffung der Doppelanrechnung der THG-Quote und behördliche Vor-Ort-Kontrollen. Sie werfen den Importeuren aus Asien Betrug mit gefälschten Zertifikaten für sogenannte fortschrittliche Kraftstoffe vor, vor allem für Pflanzenöle aus Abfall- und Reststoffen. Sie fordern zudem, die für 2028 vorgesehene Anhebung der THG-Quote auf 2027 vorzuziehen. Nur so ließen sich die bestehenden Überschüsse an THG-Zertifikaten abbauen. Der Verband sieht das Potenzial für Biokraftstoffe vor allem dort, wo Elektromobilität kaum eingesetzt wird, etwa bei schweren Maschinen in der Landwirtschaft.

Umweltverbände werfen der Bundesregierung vor, mit dem Gesetz an Verbrennermotoren festzuhalten. Caroline Tiefenbach von der Deutschen Umwelthilfe und Nikolas von Wysiecki vom Nabu plädierten bei der Anhörung im Bundestag dafür, stärker Elektromobilität zu fördern und Kraftstoffe aus Anbaubiomasse von der Anrechnung auf die Quote auszuschließen, insbesondere auf Basis von Soja. Auch die Linke lehnt die Beimischung von Bio- und Agrokraftstoffen ab. Violetta Bock nannte die THG-Quote ein „Greenwashing-Programm für fossile Infrastruktur“.

Experten des Deutschen Biomasseforschungszentrums (DBFZ) halten das Gesetz nicht für ausreichend, um die Klimaschutzziele zu erfüllen. Eine Analyse des DBFZ sieht die Erhöhung der THG-Quote auf deutlich über 50 Prozent bis 2035 und auf mindestens 80 Prozent bis 2040 als notwendig an, um die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen. Cornelia Meyer

Letzte Aktualisierung: 27. März 2026