Bundesverfassungsgericht: Zweitveröffentlichungspflicht ist unzulässig

Open Access darf seitens der Länder und ihrer Hochschulen nicht erzwungen werden. Das Verfassungsgericht macht aber auch deutlich, dass diese Entscheidung nicht inhaltlich, sondern formal begründet wird.

30. April 2026
Gebäude des Bundesverfassungsgerichts
Nach mehr als zehn Jahren urteilte das Bundesverfassungsgericht jetzt zum sogenannten Zweitveröffentlichungspflicht. (picture alliance/Joko)

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Letzte Aktualisierung: 30. April 2026