Nicht alle Fachschüler sollen 200 Euro Energiegeld erhalten: Ausgenommen ist, wer eine einjährige Ausbildung absolviert, zum Beispiel zum Pflegehelfer oder Krankenpflegehelfer. Das BMBF teilte mit, dass etwa 450.000 (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler in Bildungsgängen berechtigt seien, „mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses“.
Von Anna Parrisius