„Ramstein-Verfahren“: ECCHR kritisiert BVerfG-Entscheidung zu Drohneneinsätzen
Andreas Schüller (rechts) vom ECCHR ist Anwalt der Beschwerdeführer. Trotz verlorener Klage zeigt er sich optimistisch: „Verletzungen des Völkerrechts können gerichtlich überprüft werden, auch wenn das Gericht dafür hohe Hürden aufstellt.“ (picture alliance/dpa | Uli Deck)
Die Klage zweier Jemeniten zu US-Drohneneinsätze via Ramstein weist das Bundesverfassungsgericht zurück: die Bundesregierung treffe in diesem Fall keine Schutzpflicht. Das ECCHR sieht darin das Versäumnis, sich völkerrechtlich klar zu positionieren.