Wie digital ist die Truppe?
Dauer: 15:37

Wie digital ist die Truppe?

Die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition verstößt gegen das Grundgesetz. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist schon am Abend bekannt geworden. Das Urteil war kurzzeitig im Internet abrufbar. Die Streichung der Grundmandatsklausel ist von den Richtern in Karlsruhe für unzulässig erklärt worden. Mit dieser Klausel wird geregelt, dass Parteien auch dann Fraktionsstärke im Bundestag erreichen können, wenn sie an der 5-Prozent-Hürde gescheitert sind, aber mindestens drei Direktmandate geholt haben. Das Bundesverfassungsgericht will seine Entscheidung an diesem Vormittag offiziell verkünden.


Generalleutnant Michael Vetter gibt sich optimistisch. Mehrere Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Bundeswehr würden in die Digitalisierung der Truppe fließen, sagt der Abteilungsleiter Cyber- und Informationstechnik des Verteidigungsministeriums im Table.Today Podcast. Eine Vorreiterrolle soll dabei die Litauen-Brigade einnehmen, die bis 2027 an der Nato-Ostflanke stationiert werden soll. Sämtliche Fahrzeuge wären dann mit neuen digitalen Funkgeräten ausgestattet.


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Transkript

Sprecher 1: Table Today mit Michael Bröker und Helene Bubrowski.

Sprecher 2: Einen wunderschönen guten Morgen an diesem Dienstag, den 30. Juli. Karlsruhe, so muss man es wohl sagen, entwickelt sich allmählich zum kleinen Waterloo für die Bundesregierung. Der Ort der schmerzhaften Niederlagen. Nach der Schlappe beim Haushalt haben die obersten Richter des Bundesverfassungsgerichts nun auch das Wahlrecht von der Ampel zumindest in Teilen kassiert. Wir analysieren das gleich für Sie. Wie digital ist die Bundeswehr inzwischen eigentlich? Es sind zwar einige Milliarden in die Modernisierung unserer Truppe geflossen, aber ist eigentlich auch was angekommen? Wir fragen den Mann, der es wissen muss, Generalleutnant Vetter. Und zum Nachtisch sage ich Ihnen, worauf Sie sich heute bei den Olympischen Spielen wirklich freuen können. Die eine oder andere Medaille ist vielleicht auch drin.

Sprecher 1: Table Today mit Michael Bröker und Helene Wubrowski.

Sprecher 3: Ich würde mich gerne an die Vorsitzenden der Ampelfraktion richten und wenden. Sie schlagen vor, die Grundmandatsklausel zu streichen mit der Folge, dass in Deutschland ganze Bundesländer, das kann Bayern sein, aber das muss nicht Bayern sein, ganze Bundesländer mit direkt gewählten Abgeordneten im Deutschen Bundestag nicht mehr vertreten sind. Ich möchte die Kolleginnen und Kollegen der Ampelfraktion fragen, ob angesichts dieser Mechanik die Möglichkeit besteht, dass wir hier noch einmal innehalten, dass wir noch einmal eine Abstimmung am heutigen Tag am heutigen Tag um zwei Wochen verschieben, um darüber nachzudenken, wie wir dieses Problem so gemeinsam lösen können, dass wir dem Ziel der gemeinsamen Änderung des Wahlgesetzes der Bundesrepublik Deutschland noch einmal näher kommen.

Sprecher 2: Die Ampelkoalition hätte zumindest in diesem Punkt doch mal auf Friedrich Merz hören sollen. Was vor allem die SPD in den letzten Minuten der Verhandlungen der Verhandlungen mit FDP und Grüne unbedingt in dieses Wahlgesetz packen wollte, das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht kassiert. Die Grundmandatsklausel. Wieder einmal muss sich die Ampel eine kleine Schlappe abholen. Denn die Abschaffung dieser Klausel, nach der eine Partei, die mindestens drei Direktmandate erringt, auf jeden Fall in den Bundestag einziehen kann, auch wenn sie insgesamt weniger als 5% der Zweitstimmen erhalten hat, sie ist verfassungswidrig. Erst zum Schluss hatten die Verhandler der Ampel diesen Teil der Reform in das Gesetz gepackt. Manch einer in der CSU hatte das vielleicht nicht ganz zu Unrecht als zentralen Angriff auf die Bayern-Partei angesehen. Denn mit der neuen Reform hätte es theoretisch dazu kommen können, dass die CSU mit ihren Kandidaten in Bayern zwar alle Direktmandate gewinnt, aber dennoch nicht in den Bundestag einzieht. Auch die Linken wären übrigens heute so nicht im Bundestag vertreten. Dies hat das Verfassungsgericht, das gestern Nacht durch einen kleinen technischen Fehler sein Urteil schon öffentlich machte, nun kassiert. Immerhin, der Kern der Reform, der Bundestag soll von heute mehr als 730 Abgeordneten auf 630 begrenzt werden, dieser Kern bleibt. Keine Ausgleichs- und Überhangmandate mehr, die Zweitstimme wird im System gestärkt. Dies ist nun Gesetz. Es kann also damit durchaus dazu kommen, und auch das ist neu, dass ein Kandidat zwar seinen Wahlkreis direkt gewinnt, aber aufgrund des Zweitstimmenergebnisses seiner Partei doch nicht zum Zug kommt. Das ist für jene Puristen ein herber Schlag, die eigentlich doch den direkt gewählten Wahlkreiskandidaten als das zentrale Element in unserer Demokratie ansehen. Aber die Wahrheit ist eben auch, Die Repräsentation wird auch durch die Listenkandidaten gesichert und wir sind in einem Verhältniswahlrecht, nicht in einem Mehrheitswahlrecht. Diese juristische Klarheit aus Karlsruhe, die werden wohl jetzt die Parteien auf Jahre hinaus akzeptieren. Es wird also künftig kleinere Städte, Regionen geben, die nicht mit einem direkt gewählten Abgeordneten im Bundestag vertreten sind. Aber all jene, die da jetzt meckern und zätern und das Ende der Repräsentation in der Demokratie herbeiphilosophieren, die müssen sich mal fragen, ob sie eigentlich ihren heute zuständigen Bundestagsabgeordneten persönlich kennen oder zumindest den Namen. Also ich glaube, das Bundesverfassungsgericht hat am Ende jetzt zwar dafür gesorgt, dass nicht einige zum Beispiel landestypische Parteien irgendwie außen vor gelassen werden, aber die Ampel muss wieder einmal nachbessern. Man kennt das ja schon, gerade der Bundeskanzler, der so sehr für sein handwerklich sauberes Regieren gewählt werden wollte, muss ständig Gesetze korrigieren und nachbessern. Karlsruhe hilft bei der Politikgestaltung. Das ist peinlich für die Ampel, aber immerhin, sie hat es als erstes Bündnis geschafft, das Wahlrecht so zu verändern, dass der Bundestag bisher des Größten... demokratische Parlament der Welt tatsächlich schon bei der nächsten Bundeswahl deutlich kleiner wird. Na immerhin. Das 100 Milliarden Sondervermögen der Bundeswehr soll die Truppe auf den neuesten Stand bringen. Wir alle wissen und haben jetzt nun genug darüber gelesen, wie nötig das ist. Auch die Digitalisierung der Truppe, man ahnt es, wer den Polizeifunk und die Debatte darüber kennengelernt hat, der ahnt, wie es bei der Truppe bestellt ist. Die Digitalisierung, sie hat hier quasi gar nicht stattgefunden. Während also die Teenager seit Jahren mit ihren Smartphones rumlaufen, wird bei der Truppe noch analog gefunkt. Das sollte nun natürlich auch ein Ende haben. Aber es hat ein bisschen gehakt bei der Umsetzung. Welche Überraschung. Wie ist also der aktuelle Stand in Sachen Digitalisierung bei der Bundeswehr? Markus Bickel, unser Redaktionsleiter vom Security Table, hat darüber mit Generalleutnant Michael Vetter gesprochen, Abteilungsleiter Cyber- und Informationstechnik im Verteidigungsministerium.

Sprecher 4: Herr Vetter, herzlich willkommen bei Table Briefings. Als wir vor einem Jahr miteinander sprachen, etwa sagten Sie, dass alle Bundeswehrfahrzeuge bis 2027 so umgerüstet sein sollen, dass neue digitale Funkgeräte integriert werden können. Sind Sie da im Plan zeitlich?

Sprecher 5: Zunächst mal guten Morgen, Herr Pickel. Schönen Dank, dass ich heute bei Ihnen sein kann. Kurze Antwort, ja. Wir gehen im Moment davon aus, dass das klappt. Es ist aus meiner Sicht das komplexeste Programm, das die Bundeswehr derzeit durchführt, weil es alle Plattformen der Landstreitgruppe, Kräfte betrifft und weil es eben tief in diese Systeme hineingreift. Das ist eine ordentliche Koordinationsleistung, aber wir sind mittlerweile in dem Zustand, dass wir alle davon ausgehen, dass dieses Ziel Ende 2027 erreichbar ist.

Sprecher 4: Wieso sind diese Prozesse der Digitalisierung so langsam?

Sprecher 5: Also wenn ich auf dieses Rüstungsprogramm gehe, muss man ehrlicherweise sagen, dass wir bis zum Ukraine-Krieg und bis zum vorliegenden Sondervermögen nie die finanziellen Mittel hatten, großflächig tatsächlich zu digitalisieren. Das Sondervermögen haben wir 2022 durch den Deutschen Bundestag bewilligt bekommen und wir haben im Dezember 2022 den Beschaffungsvertrag für diese Funkgeräte. geschlossen, die dann durch die Industrie natürlich produziert werden müssen. Das braucht auch Zeit, auch Vorbereitungszeit, läuft mittlerweile aber vertragsgetreu. Wo wir Zeit verloren haben, so ehrlich muss man sein, ist in der Koordinierung zwischen der Bundeswehr und der Industrie, was die sogenannten Muster- und Serienintegration angeht. Eine Musterintegration muss gemacht werden, weil sie in teilweise 40 Jahre alte Plattformen hochmoderne digitale Software definierte Funkgeräte einbauen. Und da müssen sie eben schauen, funktioniert das Funkgerät oder stört das andere Komponenten im Fahrzeug? Ist die Stromversorgung im Fahrzeug ausreichend? Ist die Klimatisierung ausreichend? Und eine Musterintegration muss durch die Industrie durchgeführt werden. Und am Ende dieser Musterintegration kriegen Sie quasi den Einbauplan. Sie kriegen aber auch die Stempel und Zertifikate, dass das Funkgerät in diesem Fahrzeug sicher betrieben werden kann. Und auf Basis dieser Musterintegration haben sie quasi dann die Blaupause, um... die ganzen Typenfahrzeuge dann Serien zu integrieren. Das hat jetzt etwas länger gedauert leider, aber da sind wir mittlerweile auf einem guten Weg und schaffen es dann auch gemeinsam mit der Industrie, auch nach Bewertung der Industrie bis 2027 weiterzukommen.

Sprecher 4: Sie sind vor mehr als 40 Jahren in die Bundeswehr eingetreten. Da gab es den Kalten Krieg. Nun haben wir seit zwei Jahren den Krieg Russlands gegen die Ukraine. Wie hat sich das ausgewirkt, jetzt speziell auf den Bereich, für den Sie zuständig sind?

Sprecher 5: Jetzt könnte man vordergründig sagen, wir haben wieder eine Konfrontation mit Russland, auch wenn das damals die Sowjetunion war, aber die Rahmenbedingungen sind doch anders. Das Konfliktbild ist deutlich komplexer, als es noch im Kalten Krieg war. Diese modernen Konfliktszenarien werden durch Hybridität bestimmt. Das heißt, die Unterscheidungen zwischen Frieden, Krise und Krieg, wie wir sie noch in den 80er Jahren kannten, die gibt es so eigentlich gar nicht mehr. Es gibt so eine Grauzone, wo man fragen will, ist das noch Frieden oder ist das schon jetzt ein kriegerischer Akt? Die insbesondere in Deutschland ja sehr traditionelle Aufteilung in innerer und äußerer Sicherheit wird zunehmend obsolet, weil natürlich die Angreifer primär mal auf die Schnittstellen gehen werden, in der Hoffnung, dass die Deutschen Zuständigkeiten prüfen. Also dieser gesamtstaatliche Ansatz wird deutlich wichtiger werden und hybride Kriegführung setzt eben auch bei nichtstaatlichen Themen an, bei Beeinflussung der Meinung der Bevölkerung, Desinformationskampagnen, Angriffe vielleicht darauf, zivile Infrastruktur auch aus dem Cyberraum heraus. Das Lageumfeld ist deutlich komplexer und komplizierter als das in den 90ern. 80er Jahren der Fall war. Aber natürlich sind auch die klassischen militärischen Fähigkeiten, wir sehen das ja leider jeden Tag in der Ukraine, auch weiterhin relevant, sodass, glaubt Minister Pistorius, mit der Forderung nach einer kriegstüchtigen Bundeswehr auf dem richtigen Weg ist. Aber auch die Bundesrepublik Deutschland muss in Anführungszeichen wieder kriegstüchtig werden. Das heißt, wir müssen auch wieder uns mit Themen befassen, wie stellen wir uns auf, wenn dieser Staat existenziell bedroht wird.

Sprecher 4: Und ist die Cyberabwehr Deutschlands bereits kriegstüchtig oder fehlt da noch was?

Sprecher 5: Die Cybersicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland wird natürlich auch durch das Thema eines föderalen Staates mit betroffen. Wir hatten zu Beginn der Legislatur eine Agenda zur Verbesserung der Cybersicherheitsarchitektur aufgesetzt. Die ist noch nicht vollständig umgesetzt. Das heißt, es gibt noch einige Aktivitäten, die wir umsetzen müssen. Die Verbesserung der Fähigkeiten im Cyberabwehrzentrum, die Rolle des BSI, des Bundesamtes für Sicherheits- und Informationstechnik. Also es besteht schon Handlungsbedarf, aber was ich glaube, man kann auch sagen, Deutschland ist im Cyberraum nicht wehrlos. Und wenn Sie jetzt an den CrowdStrike-Zwischenfall denken, also den missglückten Patch, der ja doch nachhaltig IT-Systeme disruptiert hat, hier kann ich zumindest für unseren Anteil feststellen, dass die Mechanismen im Cyberabwehrzentrum sehr gut funktioniert hatten, dass alle Betroffenen sehr schnell am Tisch waren, ihr Lagebild ausgetauscht haben und wir sehr schnell auch ein Lagebild hatten, um... Sehr sicher sein zu können, dass hier nicht ein Cyberangriff Ursache war, sondern dass es sich um einen missglückten Software-Update gehandelt hat. Das nehme ich mal auf der Haben-Seite. die Mechanismen vom Grundsatz her funktionieren. Aber sie dürfen sich nicht in Sicherheit wiegen, sie müssen die Dinge immer weiterentwickeln.

Sprecher 4: Und braucht es dafür ein zweites Sondervermögen, um mehr Milliarden in die Cybersicherheitsarchitektur zu speisen?

Sprecher 5: Sondervermögen sind, glaube ich, immer dann gut, wenn es darum geht, schnell eine Wirkung zu entfalten. Das hat man ja bei den 100 Milliarden für die Bundeswehr, glaube ich, ganz gut gesehen, wo wir auch schon sehr weit gekommen sind, zumindest im Schließen der Verträge und damit die Voraussetzung zu schaffen, dass die Industrie dann jetzt auch zunehmend liefern kann. Sondervermögen sind aber nach meiner persönlichen Auffassung eher weniger geeignet, um langfristig die Dinge anzubringen. Also als Anschubfinanzierung ist, glaube ich, ein taugliches Instrument. Aber wir müssen natürlich langfristig schauen, dass die Sicherheitsbehörden in Deutschland so finanziell ausgestattet sind, dass sie auch dauerhaft und nachhaltig ihren Auftrag erfüllen können.

Sprecher 4: Eine letzte Frage noch. Der Cyberraum ist aufgewertet worden oder soll aufgewertet werden im Rahmen der Bundeswehrreform zu einer Dimension ähnlich Land, Luft und Wasser. Was bedeutet das?

Sprecher 5: Ich glaube, es ist wichtig darzustellen, dass der Cyber- und Informationsraum wirklich auf der gleichen Ebene wie Heer, Luftwaffe und Marine stehen, denn diese Dimension ist auch heute schon unverzichtbar und wird auch in Zukunft unverzichtbar sein, wenn die Bundeswehr ganzheitlich ihren Auftrag erfüllen will, nämlich zum einen abzuschrecken und wenn die Abschreckung leider nicht funktioniert, auch in der Lage sein, Deutschland und unsere Verbündeten zu verteidigen.

Sprecher 4: Vielen Dank.

Sprecher 5: Ich danke sehr.

Sprecher 2: Zum Abschluss von mir noch ein paar wichtige Tipps, wo Sie wieder einmal erfolgreiche Menschen beim Sport zuschauen können. Und zwar gibt es heute eine mögliche Chance auf eine Medaille bei den Herren Ehlers und Wickler. Die sind eigentlich aus Hamburg, dürfen aber jetzt im Sand wühlen vor dem Eiffelturm und gelten im Beachvolleyball-Turnier als echte Goldmedaillenhoffnung. Um 10 Uhr ist es schon soweit. Außerdem stehen heute noch zwei weitere wunderbare Teams auf dem Programm. Hockeyherren spielen und die Volleyballherren spielen am Nachmittag auch. Die Teams sind bei diesen Olympischen Spielen unsere Medaillenhoffnung, unsere Könige des Deutschlandteams. Und das ist doch an sich schon eine wunderbare und gute Botschaft. Also genießen Sie weiter die Olympischen Spiele. Ich werde zwischendurch auch mal reinschauen, ob wir die ein oder andere zusätzliche Medaille holen können. Zwei goldene sind es ja jetzt schon. Bis dahin, ich wünsche Ihnen einen schönen Tag und freue mich auf Sie, wenn Sie morgen wieder dabei sind. Ihr Michael Bröker.