Das Recht auf Reparatur ist der Oberbegriff für Maßnahmen, die sowohl Verbraucherrechte stärken als auch den Ressourcenverbrauch von Produkten verringern soll. Am Mittwoch stellt die EU-Kommission ihre konkreten Pläne vor. Schon vorher zeichnet sich ab: Uneingeschränkt verbraucherfreundlich sind diese nicht.