Recht auf Reparatur: Kein Selbstläufer
Das Recht auf Reparatur ist der Oberbegriff für Maßnahmen, die sowohl Verbraucherrechte stärken als auch den Ressourcenverbrauch von Produkten verringern soll. Am Mittwoch stellt die EU-Kommission ihre konkreten Pläne vor. Schon vorher zeichnet sich ab: Uneingeschränkt verbraucherfreundlich sind diese nicht.
29. März 2022
29. März 2022
Letzte Aktualisierung: 29. März 2022
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