2013 stürzte in Dhaka die Textilfabrik Rana Plaza ein und begrub 1000 Arbeiter in den Trümmern. Die Tragödie war der Impuls dafür, dass die Nationalversammlung in Frankreich das weltweit erste Lieferkettengesetz konzipiert und erstritten hat. Im Interview mit Charlotte Wirth erklärt der Sozialist Dominique Potier, der federführend an dem Gesetz beteiligt war, dass das französische Original genial einfach sei, dass derzeit um die EU-Variante Lobbyschlachten in Brüssel geschlagen werden und warum die Regelungswut des deutschen Gesetzgebers ein schlechtes Gesetz hervorgebracht habe.
Es ist klar, dass Lastwagen mit Brennstoffzelle ab 2030 im Fernverkehr gebraucht werden, um die Klimaziele zu erreichen. Doch auch sechseinhalb Jahre vorher ist nicht klar, ob die Trucks der Zukunft mit flüssigem oder gasförmigem Wasserstoff fahren sollen. Auch eine international anerkannte Norm für die Zapfpistole an der Wasserstofftankstelle gibt es noch lange nicht. Eine Studie der baden-württembergischen Landesagentur e-mobil, die heute Mittag vorgestellt wird, legt den Finger in die Wunde.
In den News lesen Sie, dass Ursula von der Leyen vor ihrer Abreise nach China noch mit dem Präsidenten der Ukraine gesprochen hat und was es mit der Razzia im Brüsseler Hauptquartier der christdemokratischen EVP auf sich hat.
Herr Potier, 2017 wurde in Frankreich erstmals ein Gesetz zur Sorgfaltspflicht für Unternehmen verabschiedet, das sogenannte “Rana-Plaza-Gesetz”. Gab der Gebäudeeinsturz in Bangladesch vier Jahre zuvor den Anstoß?
Nein. Das Gesetz trägt zwar den Beinamen “Rana Plaza”, aber der Impuls kam von der französischen Zivilgesellschaft. Im Rahmen der Präsidentschaftswahlen 2012 machten NGO zwölf Vorschläge für einen solidarischen Planeten. Die Sorgfaltspflicht war eine dieser Forderungen. Rana Plaza hat das Thema in den Vordergrund gebracht, in Europa zeigte man sich sehr solidarisch mit den Opfern in Bangladesch. Sie begannen, sich mit dem Thema Lieferketten und den Folgen ihres Konsums zu beschäftigen. Rana Plaza wurde so zum Synonym für die negativen Auswirkungen der Globalisierung auf Umwelt und Menschenrechte.
Die französischen Unternehmen sahen den Vorstoß wahrscheinlich anders.
Für die Unternehmerschaft ist es schwierig, ein solches Gesetz explizit zu verurteilen: Niemand will Kinderarbeit und Umweltverbrechen verteidigen. Aber natürlich haben sich die französischen Unternehmen gegen so ein Gesetz gewehrt und tun es auch weiterhin. Sie haben einen enormen Druck auf die Regierung ausgeübt, prophezeiten Standortverlagerungen, eine Schwächung der französischen Wirtschaft und von Frankreichs Wettbewerbsfähigkeit. Sie sagten auch, ein solches Gesetz sei juristisch unmöglich umzusetzen. Fünf Jahre lagen zwischen dem ersten Gesetzesvorschlag und der Verabschiedung des Gesetzes. Die ursprüngliche Fassung war deutlich strenger als der Text, auf den wir uns 2017 schlussendlich einigen konnten.
Inwiefern?
Das Gesetz hat einige Schwachstellen, und die waren von Anfang an absehbar: Es fallen zu wenig Unternehmen unter das Gesetz, wir konnten die Beweislast nicht umkehren, und auch die strafrechtliche Verfolgung mussten wir fallen lassen. Für diese Punkte gab es keine politische Mehrheit. Das war der Preis, den wir zahlen mussten, um einen Kompromiss zu erreichen.
Aber Sie haben jetzt ein Gesetz. Wie bewerten Sie den Erfolg?
Wir haben Außerordentliches geschafft. In vielen Punkten ist das Gesetz genial, zum Beispiel umfasst es die gesamte Wertschöpfungskette, ganz gleich, auf welcher Ebene Probleme auftreten. Das Gesetz gilt für alle etablierten Geschäftsbeziehungen, sprich alle formalisierten Verhältnisse zwischen Unternehmen, Subunternehmen und Zulieferern. Es kann auch noch die Zulieferer der hundertsten Ebene der Kette betreffen.
Setzt sich Ihr Kampf für saubere Lieferketten nun auf europäischer Bühne fort?
Wir haben direkt nach der Verabschiedung des französischen Gesetzes mit dem Plädoyer für ein europäisches Gesetz begonnen. Es ist ein langer Kampf. Wenn alles gut geht, dann wird die europäische Richtlinie noch dieses Jahr zwischen Kommission, Rat und Parlament verhandelt. Bis die Verhandlungen abgeschlossen sind und auch noch der letzte Mitgliedstaat die Richtlinie umgesetzt hat, dauert es wieder mehrere Jahre. Am Ende liegen mindestens zehn Jahre zwischen der Verabschiedung des französischen Gesetzes und dem EU-Gesetz. Das geht eigentlich viel zu langsam. Aber man kann das Ganze auch positiv sehen: Mit Blick auf die Verantwortung, die Unternehmen zukünftig für ihre Wertschöpfungsketten übernehmen müssen, sehen wir einer kleinen Revolution entgegen.
Das Gesetz hat nur drei Artikel, es ist sehr kurz. Der Kommissionsvorschlag und auch das deutsche Lieferkettengesetz füllen hingegen dutzende Seiten. Wie kommt das?
Es gibt in der Rechtswissenschaft zwei Schulen. Das französische Recht baut auf großen Prinzipien auf. Es vertraut auf die Arbeit der Richter, um die rechtliche Tragweite zu ermitteln. Die Jurisprudenz bestimmt die Auslegung des Gesetzes. Durch seinen globalen und ganzheitlichen Charakter setzt das französische Sorgfaltspflichtengesetz auf die Eigeninitiative und das Engagement der Unternehmen.
Das deutsche Gesetz sowie die EU-Richtlinie gehören einer anderen Schule an. Sie sind sehr präzise und lesen sich wie ein Katalog an Verboten und Erlaubtem. Das mag auf den ersten Blick Sinn ergeben, kann aber auch Anlass zur Sorge sein. Denn diese Art der Ausgestaltung verleitet die Unternehmen dazu, lediglich Kästchen anzukreuzen, sich aber nicht tiefgreifender mit der Frage der Auswirkungen der eigenen Aktivitäten auf die Wertschöpfungskette zu befassen. Angesichts der Komplexität von Lieferketten, Auftragsvergabe, Produktionsstufen und Filialisierung von Unternehmen sehe ich bei einem “Box-Ticking” die Gefahr, dass wichtige Herausforderungen übersehen werden.
Der größte Fehler bei der Umsetzung der Richtlinie wäre es, dass Unternehmen ihre Energie darauf fokussieren, sich rechtlich gegen wirtschaftliche Risiken und eine mögliche Rufschädigung zu schützen, sie sich aber nicht darum bemühen, nach guten Lösungen zu suchen, die sich positiv auf die gesamte Wertschöpfungskette auswirken.
Hat sich der französische Lobbydruck auch nach Brüssel verlagert?
Auf jeden Fall. Der Kampf gegen das Gesetz spielt sich jetzt in der EU-Blase ab, insbesondere über Business Europe. Die französischen Unternehmensvertreter hoffen auf eine Richtlinie, die das französische Gesetz abzuschwächen vermag.
An dem Argument, dass Lieferkettengesetze juristisch schwer durchzusetzen sind, scheint etwas dran zu sein: Kürzlich ist die Klage französischer NGO gegen TotalEnergies gescheitert. Das Pariser Gericht hat sie wegen Verfahrensfehlern abgewiesen.
Ich glaube nicht, dass die Klage gescheitert ist. In den letzten fünf Jahren gab es einige juristische Entwicklungen rund um das Gesetz, vor allem dank dieser Klage. Das Pariser Gericht hat sich auf Klagen zur Sorgfaltspflicht spezialisiert. Es hat jetzt die alleinige Zuständigkeit. Und nicht das Handelsgericht oder irgendwelche Ortsgerichte. Ich bin überzeugt, dass sich die Jurisprudenz langsam etablieren wird. Natürlich träumen wir alle von einem Präzedenzfall, der die Auslegung des Gesetzes definiert. Aber wir haben es hier mit einer ganz neuen Rechtslage zu tun, das braucht Zeit.
Wie wirkt sich das französische Gesetz auf die Zielländer aus?
Wir haben die Textil- und Kakaobranche analysiert. Und tatsächlich gibt es ein Paradox: Manchmal wollen französische Unternehmen positive Anreize setzen, jedoch werden sie von einem Zulieferer ausgebremst, der in einer Region oder bei einem Rohstoff eine Monopolstellung hat. Wenn dieser sich nicht für Menschenrechte und Umweltfragen interessiert, dann haben wir ein Problem. Denn aufgrund seiner Monopolstellung kann er es sich leisten, sich auf andere Märkte zu fokussieren und weiter auf Low-Cost-Standards auf Kosten der Umwelt und Menschenrechte setzen. Was also tun? Unsere Unternehmen können ihre Produktion kaum aussetzen. Sie sind also in einer Sackgasse.
Und dann?
Die betroffenen Unternehmen verweisen in diesen Fällen auf die Verantwortung des Staates. Ein Gesetz zur Sorgfaltspflicht kann die Welt nicht im Alleingang verändern. Die Staaten müssen gleichzeitig an internationalen und zwischenstaatlichen Lösungen arbeiten: etwa im Rahmen von Handelsabkommen oder auf der Ebene der Vereinten Nationen – wie beim kürzlich verabschiedeten Pakt über die biologische Vielfalt der Ozeane.
Noch ist die Entscheidung offen, in welcher Form künftig schwere Nutzfahrzeuge mit Brennstoffzelle im Serienbetrieb den Treibstoff Wasserstoff tanken. Die Fahrzeuge, die erst in Kleinserien und als Prototypen unterwegs sind, arbeiten noch mit gasförmigem Druckwasserstoff, der mit 350 Bar (35 Megapascal, MPa) getankt wird. In dieser Form sind aber nur Reichweiten von bis zu 400 Kilometern möglich, weil in den Karbonfasertanks nur etwa 35 bis 40 Kilogramm Wasserstoff gespeichert werden können. Die Studie “H₂-Nutzfahrzeuge im Fernverkehr”, die die H₂-Plattform der baden-württembergischen Landesagentur E-Mobil vorlegt, diskutiert die Alternativen. Die Studie wird am Mittwoch vorgestellt, Table.Media konnte sie vorab einsehen.
Das Autorenteam von der Ludwig-Bölkow-Systemtechnik GmbH und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt vergleicht in der Studie drei H₂-Kraftstoffoptionen und ihren jeweiligen Entwicklungsstand: Die drei alternativen H₂-Kraftstoffoptionen mit höheren Energiedichten für den Fernverkehr sind:
Mit diesen Technologien sollen Reichweiten von bis zu 1000 Kilometern mit einer Wasserstoff-Tankfüllung erreicht werden.
Die Autoren der Studie mahnen, dass noch viel für einen einheitlichen Betankungsprozess und eine Tankinfrastruktur getan werden müsse. Es gebe noch keine international genormten Betankungskupplungen und Füllstutzen am Fahrzeug für die betrachteten H₂-Kraftstoffoptionen und für die erforderlichen Betankungsmengen.
Derzeit liegen die H₂-Kraftstoffkosten an der Zapfpistole und ohne Steuern bei 10 bis 15 Euro pro Kilogramm. Mittelfristig ließen sich die Kosten auf vier bis sechs Euro reduzieren. Damit Skaleneffekte einträten, müsse für eine gute Auslastung der Tankinfrastruktur gesorgt werden. Ein Vergleich der kilometerbezogenen Kraftstoffkosten von Lkw mit H₂-Brennstoffzelle und Lkw mit Dieselmotor mache deutlich, dass mittelfristig bei geeigneten Rahmenbedingungen Preisparität erreichbar sei.
Nehme man die heutigen Dieseltankstellen zum Maßstab, dann läge die Kapazität für künftige H₂-Tankstellen im Bereich von einer bis acht Tonnen Wasserstoff am Tag. Dies entspreche etwa dem Zehnfachen heutiger Wasserstoff-Tankstellen.
Die Autoren machen deutlich, dass dringend Handlungsbedarf besteht: “Insgesamt ergeben die für 2030 definierten Sektorziele auf der einen Seite und die derzeitige Technologiereife und Normierung auf der anderen Seite ein zeitliches Spannungsfeld.” Um bis 2030 relevante Stückzahlen von Brennstoffzellen-Lkw auf der Straße zu haben, müsse die Markteinführung einige Jahre vorher starten. Zuvor müsse jedoch die Technologievalidierung, -erprobung und -demonstration stattfinden, die entsprechende Infrastruktur aufgebaut und die Normierung von Komponenten und Betankungsprozessen stattgefunden haben.
Um stets eine sichere, schnelle und vollständige Betankung zu gewährleisten, wird der Betankungsprozess in sogenannten Betankungsprotokollen definiert. Für alle drei Kraftstoffalternativen gibt es bislang noch keine genormten Betankungsprotokolle. Die Arbeiten daran laufen, vermutlich seien international genormte und damit interoperable Betankungsprotokolle erst 2024 zu erwarten. Man gehe aber davon aus, dass bei allen drei H₂-Kraftstoffoptionen Lkw künftig innerhalb von zehn bis 15 Minuten Kraftstoff für eine Reichweite von bis zu 1000 Kilometern tanken können.
Laut deutschem Klimaschutzgesetz müssen bis 2030 die Emissionen im Straßenverkehr halbiert werden. 35 Prozent der Emissionen aus dem Verkehrsbereich kommen von Nutzfahrzeugen. Schwere Lastwagen über 16 Tonnen, die häufig im Fernverkehr unterwegs sind, machen zwar nur zehn Prozent der Nutzfahrzeuge aus, sie verursachen aber gut die Hälfte der Nutzfahrzeugemissionen.
Die Kommission hat vorgeschlagen, die CO₂-Flottengrenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge ab 2030 um 45 Prozent zu senken, ab 2035 um 65 Prozent und ab 2040 um 90 Prozent. Daimler Truck will mit der Serienproduktion von schweren Nutzfahrzeugen mit Brennstoffzelle 2027 beginnen, Hyundai hat angekündigt, 1600 Fahrzeuge für den Schweizer Markt bis 2025 zu bauen. MAN plant den Einstieg in die Serienproduktion für 2024. Iveco/Nikola will bereits in diesem Jahr mit der Serienproduktion beginnen.
China Strategie 2023. 3 Stunden, 3 Sessions, 30 Köpfe aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Table.Media beleuchtet am 25. April China als Wettbewerber, Rivale und Partner. Die Digital-Konferenz schafft mitten in der aktuellen Debatte Orientierung für Entscheiderinnen und Entscheider.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat vor ihrer Reise nach China mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj telefoniert. Die Ukraine werde ein wichtiges Thema bei den Treffen mit Chinas Staatschef Xi Jinping und Premier Li Qiang, schrieb von der Leyen am Dienstag auf Twitter. “Die EU will einen gerechten Frieden, der die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine achtet.” Xi hat bisher nicht mit Selenskyj gesprochen. Der ukrainische Präsident sowie mehrere westliche Politiker hatten Chinas Staatschef wiederholt dazu aufgerufen, mit Selenskyj in Kontakt zu treten – zuletzt in Peking Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez.
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hatte von der Leyen eingeladen, ihn auf seiner Reise nach China zu begleiten. Auch er hat vor seiner Reise mit Selenskyj telefoniert.
Von der Leyen wird am Donnerstag in Peking sein. Dort trifft sie laut ihrer Agenda den EU-Handelskammerchef Jörg Wuttke und Vertreter europäischer Firmen in China. Es folgt eine Begegnung mit Premier Li. Gemeinsam mit Macron wird es dann ein trilaterales Treffen mit Xi geben, gefolgt von einem bilateralen Gespräch zwischen von der Leyen und Xi.
Um das bilaterale Treffen war bis zuletzt mit der chinesischen Seite verhandelt worden, hieß es in EU-Kreisen. Demnach hatte die kritische Grundsatzrede der EU-Kommissionschefin vergangene Woche in Peking zu geringerer Bereitschaft für ein Zusammenkommen mit von der Leyen geführt. EU-Ratschef Charles Michel war im November allein in die Volksrepublik gereist. Macron wollte mit seiner Einladung an die EU-Kommissionspräsidentin ein Zeichen der europäischen Einigkeit setzen.
Neben den Gesprächen über die Lage in der Ukraine müsse der Besuch der beiden Europäer auch eine Gelegenheit sein, China “eine Botschaft der Entschlossenheit” in Sachen Taiwan und Hongkong zu überbringen, forderten mehrere französische Senatoren in einem Meinungstext in der Tageszeitung Le Monde. Dagegen hatten Élysée-Kreise nahegelegt, dass Taiwan bei den Treffen nicht angesprochen werden solle. Ob dieses Thema angeschnitten werde, solle der chinesischen Seite überlassen werden, hieß es.
Macron soll am heutigen Mittwoch in China eintreffen – mit einem größeren Tross: Neben vier Ministern und weiteren Regierungsvertretern sind 53 Wirtschaftsvertreter und 15 Persönlichkeiten aus Kultur und Wissenschaft dabei – darunter der Musiker Jean-Michel Jarre, der 1981 als erster westlicher Musiker in China aufgetreten war. Französische Analysten kritisierten, dass der Delegation keine Vertreter von Behörden angehören, die sich mit dem Klimaschutz befassen. Und das, obwohl der gemeinsame Kampf gegen den Klimawandel auf der Themen-Agenda Macrons steht. ari
Eine Gruppe zivilgesellschaftlicher Organisationen, Investoren und Unternehmen warnt in einem Brief an die EU-Kommission davor, die Ausarbeitung der geplanten sektorspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) weiter zu verzögern.
Die Kommission hatte zuvor die mit der Entwicklung der Standards beauftragte European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) aufgefordert, den Aufbau von Kapazitäten für die Umsetzung der ersten Reihe von Standards gegenüber den Vorbereitungsarbeiten für die Entwürfe sektorspezifischer Standards zu priorisieren.
“Die Entwicklung des sektorspezifischen ESRS sollte nicht wesentlich verzögert werden, damit der Markt für die spätere Umsetzung planen kann“, heißt es in dem Brief, den unter anderem die NGOs Finance Watch und ECOS sowie der Europäische Gewerkschaftsbund unterschrieben haben. Die plötzliche Entscheidung der Kommission sorge dafür, dass Unternehmen später wenig Zeit bliebe, sich auf die Einhaltung der zweiten Reihe von Standards vorzubereiten. Die Gruppe fordert von der Kommission einen klaren Zeitplan und eine Zusage für die endgültige Annahme der sektoralen und börsennotierten KMU-Standards.
Markus Ferber, Sprecher der EVP-Fraktion im Wirtschaftsausschuss des Europaparlaments, hält die Verschiebung der sektorspezifischen Standards hingegen für richtig: Am Ende gehe Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Die EFRAG ist von der Kommission beauftragt, zwei Sets mit Standards für die Berichterstattung im Rahmen der neuen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) zu erarbeiten. Im November hatte die EFRAG einen Entwurf für das erste Set an (sektorunabhängigen) Standards an die Kommission übermittelt. Diese will die endgültigen Standards im Juni 2023 als delegierte Rechtsakte verabschieden. Finanzkommissarin Mairead McGuiness kündigte an, die Kommission werde “in Kürze” ihren Vorschlag für die endgültige Fassung veröffentlichen und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
“Meiner Ansicht nach wird die vorrangige Beschäftigung der EFRAG mit der ersten Reihe von Standards gegenüber den Vorbereitungsarbeiten für die sektoralen Standards Überschneidungen bei den Konsultationen vermeiden und die Belastung für alle Interessengruppen, die einen Beitrag zu dieser umfangreichen Agenda leisten wollen, verringern“, erklärte McGuinness Ende März auf einer Veranstaltung.
Die EFRAG ist laut einer Pressemitteilung bereit, ihre Agenda anzupassen. Man erörtere zurzeit, wie eine Funktion zur Unterstützung der Umsetzung der ESRS mit hoher Priorität eingerichtet werden könne. Diese könne sich auf drei Säulen stützen:
Das Gremium stocke zudem die Zahl der Mitarbeiter auf, stelle zusätzliche Ressourcen zur Verfügung und arbeite auch aktiv an der Digitalisierung der ersten Reihe von ESRS. Die KMU- und sektorspezifischen Standards stehen laut Angaben der EFRAG weiterhin auf ihrer Tagesordnung, es seien hier bereits Fortschritte erzielt worden.
Parlament, Kommission und Rat hatten sich im Sommer über die neuen Berichtspflichten geeinigt. Unternehmen, die bereits von der bislang geltenden Non-Financial Reporting Directive (NFRD) betroffen sind, müssen ab 2024 berichten; neu hinzukommende Unternehmen ab 2025. Börsennotierte KMU müssen ebenfalls berichten, haben bis 2028 allerdings die Möglichkeit zu einem Opt-out. leo
Die USA wollen die EU dabei unterstützen, in der Energieversorgung unabhängiger von russischer Nukleartechnologie und von Brennstoff zu werden. Beide Seiten wollten ihre Kooperation entsprechend verstärken, teilten sie gestern nach dem turnusmäßigen EU-US Energierat mit. Noch in diesem Jahr solle es außerdem eine gemeinsame Veranstaltung zur Entwicklung von Small Modular Reactors (SMR) und weiteren Advanced Nuclear Reactors geben.
Die USA und die EU wollen gemeinsam nach Wegen suchen, um die Abhängigkeit Europas von russischen Energiequellen weiter zu reduzieren, sagte US-Außenminister Antony Blinken nach dem Treffen in Brüssel. Angereist war auch der stellvertretende Energieminister David M. Turk.
Erste Ergebnisse der Kooperation zeigen sich in Tschechien. Der US-Ausrüster Westinghouse werde auch den zweiten tschechischen Reaktor in Dukovany ab 2024 mit Brennstoff versorgen, der in Schweden produziert werde, und damit einen russischen Lieferanten ablösen, hatte der Betreiber CEZ vergangene Woche mitgeteilt. Zusammen mit der französischen Framatome wird Westinghouse ab 2024 außerdem die Versorgung des Reaktors in Temelín übernehmen.
Ein weiterer Schwerpunkt der europäisch-amerikanischen Zusammenarbeit im Energiesektor soll dem Arbeitsprogramm für 2023 zufolge Energieeffizienz werden. “Gemeinsam werden wir darauf hinarbeiten, Energieeffizienz zu einer globalen Priorität zu machen, wie wir es bei den Methanemissionen 2021 getan haben”, sagte gestern der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell.
Bei LNG-Lieferungen aus den USA gaben sich beide Seiten eher defensiv. Eine Task Force werde daran arbeiten, dass die USA im laufenden Jahr mindestens 50 Milliarden Kubikmeter (bcm) Flüssiggas nach Europa liefern würden. Im vergangenen Jahr waren die Exporte noch von 22 auf 56 bcm gestiegen. ber
Die Bundesregierung will die Befugnisse des Bundeskartellamts erheblich ausweiten. Die beteiligten Ministerien einigten sich auf einen Gesetzentwurf, wie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klima verlautete. Die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll heute im Kabinett beschlossen und anschließend im Bundestag beraten werden.
Kernpunkt der Reform ist eine Stärkung des Instruments der Sektoruntersuchung: Stellt das Kartellamt dabei eine “erhebliche und fortwährende Störung des Wettbewerbs” auf einem Markt fest, kann es künftig Abhilfemaßnahmen anordnen, etwa Wettbewerbern Zugang zu Daten zu gewähren. Als Ultima Ratio kann das Amt auch die Entflechtung eines Unternehmens anordnen.
Bislang fehlt dem Kartellamt die Handhabe, um die Erkenntnisse ihrer Sektoruntersuchungen etwa zur Online-Werbung oder zum Kraftstoffhandel in Abhilfemaßnahmen umzusetzen. Um gegen Missstände vorgehen zu können, muss die Behörde erst nachweisen, dass die beteiligten Unternehmen ihre Marktmacht etwa in Form von illegalen Preisabsprachen missbrauchen – eine hohe Hürde. Diese soll durch die Novelle nun abgesenkt werden.
Die betroffenen Unternehmen sollen laut Entwurf Rechtsbehelfe gegen die Feststellung der Störung des Wettbewerbs einlegen können. Diese haben aber keine aufschiebende Wirkung für die angeordneten Maßnahmen. Eine Störung des Wettbewerbs gilt dann als erheblich und fortwährend, wenn diese über einen Zeitraum von drei Jahren dauerhaft vorgelegen hat oder wiederholt aufgetreten ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die Störung innerhalb von zwei Jahren wahrscheinlich entfallen wird.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte vor einem Jahr vor dem Hintergrund der Preisanstiege beim Sprit angekündigt, die Befugnisse des Kartellamts erheblich ausweiten zu wollen. Die Bundesregierung setzt mit den Sektoruntersuchungen auf ein Instrument, das die britische Aufsichtsbehörde CMA in den vergangenen Jahren mehrfach nutzte, etwa im Bereich Mobile Webbrowser. Mit der Reform schafft die Koalition zudem die Voraussetzungen, damit das Kartellamt der EU-Kommission bei der Durchsetzung des Digital Markets Act unterstützen kann. tho
Frankreichs Treibhausgasemissionen sind im Jahr 2022 um 2,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Dies ist zwar eine positive Entwicklung, nachdem die klimaschädlichen Emissionen im Jahr 2021 nach einem Rebound-Effekt infolge der Covid-19-Pandemie sogar gestiegen waren. Doch der Rückgang ist immer noch nicht ausreichend, um das Land auf Kurs zur Klimaneutralität zu bringen.
Dies geht aus den vorläufigen Daten hervor, die das Centre interprofessionnel technique d’études de la pollution atmosphérique (Citepa) veröffentlicht hat. Die Organisation ist mit der Erstellung des französischen Emissionsinventars beauftragt. Für das gesamte Jahr beliefen sich die Emissionen demnach auf 408 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente (CO₂e).
Nach dem Jahresbericht 2022 des Hohen Klimarats muss Frankreich seine Brutto-Treibhausgasemissionen zwischen 1990 und 2030 um 50 Prozent senken. Das bedeutet, dass die Emissionen im Zeitraum von 2022 bis 2030 jedes Jahr im Durchschnitt um 4,7 Prozent sinken müssen. Zwischen 2020 und 2021 waren sie noch um 6,4 Prozent nach oben gesprungen.
Der Gebäudesektor hat nach den vorläufigen Daten am stärksten zum Gesamtrückgang der Emissionen zwischen 2021 und 2022 beigetragen. Citepa erklärt dies mit einer “starken Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger” in einer Energiekrise, die durch “steigende Preise für Gas und Erdölprodukte, Appelle an Haushalte und Unternehmen, sparsam mit Energie umzugehen, einen verstärkten Einsatz von Holz und einen sehr milden Winter” gekennzeichnet war.
Der andere Sektor, in dem die Emissionen zurückgingen, war die Industrie. Sie verzeichnete einen Rückgang von acht Prozent. Citepa führt dies auf den geringeren Erdgasverbrauch in der Kleinindustrie, den geringeren Kohleverbrauch in der Stahl- und Eisenmetallindustrie und die geringere Produktion in einigen Branchen (anorganische Chemie, Zement) zurück.
Im Gegensatz dazu wuchsen die Emissionen im Verkehrssektor zwischen 2021 und 2022 um weitere zwei Prozent. Es ist der Sektor mit den höchsten Emissionen des Landes und für 30 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich.
Die Energieerzeugung verzeichnete jedoch zwischen 2021 und 2022 in absoluten Zahlen den stärksten Anstieg der Treibhausgasemissionen – plus 3,6 Millionen Tonnen CO₂e, was einem Plus von acht Prozent entspricht. “Die Nichtverfügbarkeit mehrerer Kernkraftwerksblöcke hat sich auf die Emissionen dieses Sektors ausgewirkt”, stellt Citepa fest. Im Jahr 2022 waren in der Tat rund 20 Reaktoren abgeschaltet. “Diese Abschaltungen erzeugten einen stärkeren Rückgriff auf Gaskraftwerke und einen vorübergehenden Rückgriff auf Kohle“, erklärt die Organisation.
Citepa wird im Juni einen Bericht mit konsolidierten Daten für den Zeitraum von 1990 bis 2021 veröffentlichen. Diese Ergebnisse werden von den NGOs der Affaire du siècle – Greenpeace, Oxfam und Notre Affaire à tous – erwartet. Sie haben vor dem Verwaltungsgericht in Paris erreicht, dass Frankreich bis zum 31. Dezember 2022 neue Maßnahmen vorlegen muss, um den Klimaschaden auszugleichen, der durch die Überschreitung des ersten Kohlenstoffbudgets um 15 Millionen Tonnen CO₂e entstanden ist. Sie werden im Juni erneut vor Gericht ziehen, um den Staat zur Zahlung eines Zwangsgeldes zu verurteilen. cst
Der dänische Abgeordnete Morten Petersen wird Schattenberichterstatter der Renew-Fraktion für die Strommarktreform. Das teilte Petersen gestern über Twitter mit. Für die EVP wird diese Rolle die portugiesische Abgeordnete Maria da Graça Carvalho übernehmen, wie sie bereits vergangene Woche verkündete. Carvalho wird außerdem Berichterstatterin für das zweite Reformdossier, die Verordnung zur Transparenz im Stromgroßhandel (REMIT).
Berichterstatter für das Strommarktdesign wird voraussichtlich ein spanischer S&D-Abgeordneter. Als Schattenberichterstatter für die Grünen steht bereits der Deutsche Michael Bloss fest. Die Strommarktreform ist eine Reaktion auf die gestiegenen Strompreise in Folge des Ukraine-Krieges. Die Kommission hatte ihre Entwürfe Mitte März vorgelegt. Unter anderem sollen langfristige Stromlieferverträge (PPA) zwischen Erneuerbare-Energien-Produzenten und Industriekunden erleichtert werden. ber
Belgische und deutsche Polizeibehörden haben die Zentrale der Europäischen Volkspartei in Brüssel durchsucht. Das gab die konservative Parteienfamilie, zu der auch CDU und CSU gehören, am Dienstag in Brüssel bekannt. Der Besuch stehe im Zusammenhang mit einer laufenden Untersuchung in Thüringen, heißt es in der Erklärung. Die EVP kooperiere “in voller Transparenz” mit den beteiligten Behörden und stelle alle relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
Der EVP gehören konservative Parteien aus den 27 EU-Staaten und anderen Ländern wie Norwegen, der Schweiz, der Ukraine oder den Westbalkanstaaten an. Der Sender MDR Thüringen schreibt, die Staatsanwaltschaft Erfurt habe betont, dass sich die Ermittlungen bisher nicht gegen Mitarbeiter der EVP richteten.
Hintergrund der Durchsuchungen sind offenbar Ermittlungen aus dem Europawahlkampf 2019. Der thüringische CDU-Landtagsabgeordnete und heutige Landesvorsitzende in Thüringen, Mario Voigt, hatte damals den digitalen Wahlkampf der EVP im Internet unterstützt.
Seit September 2022 ermittelt die Korruptionsabteilung der Staatsanwaltschaft Erfurt nach MDR-Angaben gegen Voigt wegen des Verdachts der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr. Mitte Oktober 2022 hätten Staatsanwaltschaft Erfurt und des LKA bei Voigt Wohn- und Geschäftsräume durchsucht. Nach MDR-Recherchen soll es bei der laufenden Razzia auch um die Frage gehen, wie lange Voigt überhaupt für die EVP tätig war und wie viel Geld er im Laufe dieser Zeit erhalten haben könnte.
Voigts Anwälte wiesen die Anschuldigungen zurück. “Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind haltlos, sie haben sich auch nicht verdichtet und werden sich als haltlos erweisen”, teilten sie der Nachrichtenagentur Reuters auf Anfrage mit. Das Ermittlungsverfahren sei unverhältnismäßig und überzogen. rtr
Wenige Menschen kennen Europas Energiemarkt so gut wie Jaume Loffredo. “Ich habe sowohl für die Industrie, für Beraterfirmen im Energiesektor als auch für Mitglieder des Europäischen Parlaments gearbeitet und mich mit Energie-Fragen befasst”, erzählt er. Als Leiter des Bereichs Energie beim Europäischen Verbraucherschutzverband (BEUC) möchte Loffredo dieses Wissen nutzen und den Energiemarkt gerechter machen. Mit seinem Team sammelt er Anhaltspunkte dafür, wo Verbraucher nicht hinreichend geschützt sind, und kommuniziert diese Probleme dann an politische Entscheidungsträger der EU.
“Gegenwärtig haben wir zum Beispiel das Problem im Auge, dass Energieanbieter mit ihren Kunden in Europa zwar einen Vertrag zu einem festgelegten Preis abschließen können, diese Preise aber im späteren Verlauf nach Belieben anpassen dürfen”, sagt Loffredo. Das sei ungerecht. Der 36-Jährige hat mit seinem Team Beweise dafür zusammengetragen, dass dies in vielen europäischen Ländern gängige Praxis ist; die Verbraucherschützer haben ihre Erkenntnisse der Europäischen Kommission mitgeteilt. “Auch auf Grundlage unserer Beweise entscheidet die Kommission bald darüber, ob dieses Vorgehen der Energiekonzerne künftig verboten wird.”
Der Europäische Verbraucherverband beschränkt seine Arbeit in diesem Fall aber nicht nur darauf, Beweise zu sammeln. Die Organisation spricht auch konkrete Handlungsempfehlungen aus, um den Energiemarkt gerechter zu machen. “Wir verstehen uns auch als Berater der Entscheidungsträger in Europa, die die Interessen der Verbraucher klar im Blick haben.”
Bei seiner Beratertätigkeit kann Loffredo auf viele Erfahrungen zurückgreifen: Er studierte Politikwissenschaften auf Sardinien und International Studies in Großbritannien, im Anschluss arbeitete er zunächst als Berater eines italienischen EU-Parlamentariers. Später übernahm er eine Stelle als Policy Maker bei einem Verband von Energiekonzernen. Außerdem beriet er Energiekonzerne und Verbände in der Frage, wie sie am besten mit politischen Entscheidungsträgern in Kontakt treten.
“Dadurch, dass ich alle Seiten des Energiegeschäfts in Europa so intensiv kennengelernt habe, kann ich vor allem gut einschätzen, welche Forderungen für Verbraucher realistisch sind und welche nicht”, berichtet Loffredo. Unrealistisch sei beispielsweise im Moment der Gedanke, dass Energiepreise ohne große Ausgaben und Investitionen der EU wieder auf das Niveau vor der Energiekrise sinken werden. “Europa muss Geld in die Hand nehmen, damit sich zukünftig auf dem europäischen Energiemarkt etwas für die Verbraucher ändert, daran führt kein Weg vorbei.”
Wie genau die Zukunft der Energieversorgung Europas aber aussehen wird, kann auch Jaume Loffredo nicht genau sagen: “Es gibt vielversprechende Konzepte wie beispielsweise Energiegenossenschaften oder eigene Balkonkraftwerke, die Verbraucher insgesamt unabhängiger von Energiekonzernen machen.” Aber egal, ob Gegenwart oder Zukunft – die Grundvoraussetzung für einen gerechten Energiemarkt sei vor allem eines: Transparenz.
“Was wir momentan immer wieder sehen ist, dass Verbraucher zu wenig oder unklare Informationen darüber erhalten, welche Möglichkeiten ihnen auf dem Energiemarkt zur Verfügung stehen”, betont Loffredo. Nur wer seine Optionen kennt, könne sie auch wahrnehmen. “Diese Informationslücke wollen wir bei Verbrauchern schließen. Indem wir als Verband faktenbasiert und nicht ideologisch arbeiten.” Gregor Scheu
2013 stürzte in Dhaka die Textilfabrik Rana Plaza ein und begrub 1000 Arbeiter in den Trümmern. Die Tragödie war der Impuls dafür, dass die Nationalversammlung in Frankreich das weltweit erste Lieferkettengesetz konzipiert und erstritten hat. Im Interview mit Charlotte Wirth erklärt der Sozialist Dominique Potier, der federführend an dem Gesetz beteiligt war, dass das französische Original genial einfach sei, dass derzeit um die EU-Variante Lobbyschlachten in Brüssel geschlagen werden und warum die Regelungswut des deutschen Gesetzgebers ein schlechtes Gesetz hervorgebracht habe.
Es ist klar, dass Lastwagen mit Brennstoffzelle ab 2030 im Fernverkehr gebraucht werden, um die Klimaziele zu erreichen. Doch auch sechseinhalb Jahre vorher ist nicht klar, ob die Trucks der Zukunft mit flüssigem oder gasförmigem Wasserstoff fahren sollen. Auch eine international anerkannte Norm für die Zapfpistole an der Wasserstofftankstelle gibt es noch lange nicht. Eine Studie der baden-württembergischen Landesagentur e-mobil, die heute Mittag vorgestellt wird, legt den Finger in die Wunde.
In den News lesen Sie, dass Ursula von der Leyen vor ihrer Abreise nach China noch mit dem Präsidenten der Ukraine gesprochen hat und was es mit der Razzia im Brüsseler Hauptquartier der christdemokratischen EVP auf sich hat.
Herr Potier, 2017 wurde in Frankreich erstmals ein Gesetz zur Sorgfaltspflicht für Unternehmen verabschiedet, das sogenannte “Rana-Plaza-Gesetz”. Gab der Gebäudeeinsturz in Bangladesch vier Jahre zuvor den Anstoß?
Nein. Das Gesetz trägt zwar den Beinamen “Rana Plaza”, aber der Impuls kam von der französischen Zivilgesellschaft. Im Rahmen der Präsidentschaftswahlen 2012 machten NGO zwölf Vorschläge für einen solidarischen Planeten. Die Sorgfaltspflicht war eine dieser Forderungen. Rana Plaza hat das Thema in den Vordergrund gebracht, in Europa zeigte man sich sehr solidarisch mit den Opfern in Bangladesch. Sie begannen, sich mit dem Thema Lieferketten und den Folgen ihres Konsums zu beschäftigen. Rana Plaza wurde so zum Synonym für die negativen Auswirkungen der Globalisierung auf Umwelt und Menschenrechte.
Die französischen Unternehmen sahen den Vorstoß wahrscheinlich anders.
Für die Unternehmerschaft ist es schwierig, ein solches Gesetz explizit zu verurteilen: Niemand will Kinderarbeit und Umweltverbrechen verteidigen. Aber natürlich haben sich die französischen Unternehmen gegen so ein Gesetz gewehrt und tun es auch weiterhin. Sie haben einen enormen Druck auf die Regierung ausgeübt, prophezeiten Standortverlagerungen, eine Schwächung der französischen Wirtschaft und von Frankreichs Wettbewerbsfähigkeit. Sie sagten auch, ein solches Gesetz sei juristisch unmöglich umzusetzen. Fünf Jahre lagen zwischen dem ersten Gesetzesvorschlag und der Verabschiedung des Gesetzes. Die ursprüngliche Fassung war deutlich strenger als der Text, auf den wir uns 2017 schlussendlich einigen konnten.
Inwiefern?
Das Gesetz hat einige Schwachstellen, und die waren von Anfang an absehbar: Es fallen zu wenig Unternehmen unter das Gesetz, wir konnten die Beweislast nicht umkehren, und auch die strafrechtliche Verfolgung mussten wir fallen lassen. Für diese Punkte gab es keine politische Mehrheit. Das war der Preis, den wir zahlen mussten, um einen Kompromiss zu erreichen.
Aber Sie haben jetzt ein Gesetz. Wie bewerten Sie den Erfolg?
Wir haben Außerordentliches geschafft. In vielen Punkten ist das Gesetz genial, zum Beispiel umfasst es die gesamte Wertschöpfungskette, ganz gleich, auf welcher Ebene Probleme auftreten. Das Gesetz gilt für alle etablierten Geschäftsbeziehungen, sprich alle formalisierten Verhältnisse zwischen Unternehmen, Subunternehmen und Zulieferern. Es kann auch noch die Zulieferer der hundertsten Ebene der Kette betreffen.
Setzt sich Ihr Kampf für saubere Lieferketten nun auf europäischer Bühne fort?
Wir haben direkt nach der Verabschiedung des französischen Gesetzes mit dem Plädoyer für ein europäisches Gesetz begonnen. Es ist ein langer Kampf. Wenn alles gut geht, dann wird die europäische Richtlinie noch dieses Jahr zwischen Kommission, Rat und Parlament verhandelt. Bis die Verhandlungen abgeschlossen sind und auch noch der letzte Mitgliedstaat die Richtlinie umgesetzt hat, dauert es wieder mehrere Jahre. Am Ende liegen mindestens zehn Jahre zwischen der Verabschiedung des französischen Gesetzes und dem EU-Gesetz. Das geht eigentlich viel zu langsam. Aber man kann das Ganze auch positiv sehen: Mit Blick auf die Verantwortung, die Unternehmen zukünftig für ihre Wertschöpfungsketten übernehmen müssen, sehen wir einer kleinen Revolution entgegen.
Das Gesetz hat nur drei Artikel, es ist sehr kurz. Der Kommissionsvorschlag und auch das deutsche Lieferkettengesetz füllen hingegen dutzende Seiten. Wie kommt das?
Es gibt in der Rechtswissenschaft zwei Schulen. Das französische Recht baut auf großen Prinzipien auf. Es vertraut auf die Arbeit der Richter, um die rechtliche Tragweite zu ermitteln. Die Jurisprudenz bestimmt die Auslegung des Gesetzes. Durch seinen globalen und ganzheitlichen Charakter setzt das französische Sorgfaltspflichtengesetz auf die Eigeninitiative und das Engagement der Unternehmen.
Das deutsche Gesetz sowie die EU-Richtlinie gehören einer anderen Schule an. Sie sind sehr präzise und lesen sich wie ein Katalog an Verboten und Erlaubtem. Das mag auf den ersten Blick Sinn ergeben, kann aber auch Anlass zur Sorge sein. Denn diese Art der Ausgestaltung verleitet die Unternehmen dazu, lediglich Kästchen anzukreuzen, sich aber nicht tiefgreifender mit der Frage der Auswirkungen der eigenen Aktivitäten auf die Wertschöpfungskette zu befassen. Angesichts der Komplexität von Lieferketten, Auftragsvergabe, Produktionsstufen und Filialisierung von Unternehmen sehe ich bei einem “Box-Ticking” die Gefahr, dass wichtige Herausforderungen übersehen werden.
Der größte Fehler bei der Umsetzung der Richtlinie wäre es, dass Unternehmen ihre Energie darauf fokussieren, sich rechtlich gegen wirtschaftliche Risiken und eine mögliche Rufschädigung zu schützen, sie sich aber nicht darum bemühen, nach guten Lösungen zu suchen, die sich positiv auf die gesamte Wertschöpfungskette auswirken.
Hat sich der französische Lobbydruck auch nach Brüssel verlagert?
Auf jeden Fall. Der Kampf gegen das Gesetz spielt sich jetzt in der EU-Blase ab, insbesondere über Business Europe. Die französischen Unternehmensvertreter hoffen auf eine Richtlinie, die das französische Gesetz abzuschwächen vermag.
An dem Argument, dass Lieferkettengesetze juristisch schwer durchzusetzen sind, scheint etwas dran zu sein: Kürzlich ist die Klage französischer NGO gegen TotalEnergies gescheitert. Das Pariser Gericht hat sie wegen Verfahrensfehlern abgewiesen.
Ich glaube nicht, dass die Klage gescheitert ist. In den letzten fünf Jahren gab es einige juristische Entwicklungen rund um das Gesetz, vor allem dank dieser Klage. Das Pariser Gericht hat sich auf Klagen zur Sorgfaltspflicht spezialisiert. Es hat jetzt die alleinige Zuständigkeit. Und nicht das Handelsgericht oder irgendwelche Ortsgerichte. Ich bin überzeugt, dass sich die Jurisprudenz langsam etablieren wird. Natürlich träumen wir alle von einem Präzedenzfall, der die Auslegung des Gesetzes definiert. Aber wir haben es hier mit einer ganz neuen Rechtslage zu tun, das braucht Zeit.
Wie wirkt sich das französische Gesetz auf die Zielländer aus?
Wir haben die Textil- und Kakaobranche analysiert. Und tatsächlich gibt es ein Paradox: Manchmal wollen französische Unternehmen positive Anreize setzen, jedoch werden sie von einem Zulieferer ausgebremst, der in einer Region oder bei einem Rohstoff eine Monopolstellung hat. Wenn dieser sich nicht für Menschenrechte und Umweltfragen interessiert, dann haben wir ein Problem. Denn aufgrund seiner Monopolstellung kann er es sich leisten, sich auf andere Märkte zu fokussieren und weiter auf Low-Cost-Standards auf Kosten der Umwelt und Menschenrechte setzen. Was also tun? Unsere Unternehmen können ihre Produktion kaum aussetzen. Sie sind also in einer Sackgasse.
Und dann?
Die betroffenen Unternehmen verweisen in diesen Fällen auf die Verantwortung des Staates. Ein Gesetz zur Sorgfaltspflicht kann die Welt nicht im Alleingang verändern. Die Staaten müssen gleichzeitig an internationalen und zwischenstaatlichen Lösungen arbeiten: etwa im Rahmen von Handelsabkommen oder auf der Ebene der Vereinten Nationen – wie beim kürzlich verabschiedeten Pakt über die biologische Vielfalt der Ozeane.
Noch ist die Entscheidung offen, in welcher Form künftig schwere Nutzfahrzeuge mit Brennstoffzelle im Serienbetrieb den Treibstoff Wasserstoff tanken. Die Fahrzeuge, die erst in Kleinserien und als Prototypen unterwegs sind, arbeiten noch mit gasförmigem Druckwasserstoff, der mit 350 Bar (35 Megapascal, MPa) getankt wird. In dieser Form sind aber nur Reichweiten von bis zu 400 Kilometern möglich, weil in den Karbonfasertanks nur etwa 35 bis 40 Kilogramm Wasserstoff gespeichert werden können. Die Studie “H₂-Nutzfahrzeuge im Fernverkehr”, die die H₂-Plattform der baden-württembergischen Landesagentur E-Mobil vorlegt, diskutiert die Alternativen. Die Studie wird am Mittwoch vorgestellt, Table.Media konnte sie vorab einsehen.
Das Autorenteam von der Ludwig-Bölkow-Systemtechnik GmbH und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt vergleicht in der Studie drei H₂-Kraftstoffoptionen und ihren jeweiligen Entwicklungsstand: Die drei alternativen H₂-Kraftstoffoptionen mit höheren Energiedichten für den Fernverkehr sind:
Mit diesen Technologien sollen Reichweiten von bis zu 1000 Kilometern mit einer Wasserstoff-Tankfüllung erreicht werden.
Die Autoren der Studie mahnen, dass noch viel für einen einheitlichen Betankungsprozess und eine Tankinfrastruktur getan werden müsse. Es gebe noch keine international genormten Betankungskupplungen und Füllstutzen am Fahrzeug für die betrachteten H₂-Kraftstoffoptionen und für die erforderlichen Betankungsmengen.
Derzeit liegen die H₂-Kraftstoffkosten an der Zapfpistole und ohne Steuern bei 10 bis 15 Euro pro Kilogramm. Mittelfristig ließen sich die Kosten auf vier bis sechs Euro reduzieren. Damit Skaleneffekte einträten, müsse für eine gute Auslastung der Tankinfrastruktur gesorgt werden. Ein Vergleich der kilometerbezogenen Kraftstoffkosten von Lkw mit H₂-Brennstoffzelle und Lkw mit Dieselmotor mache deutlich, dass mittelfristig bei geeigneten Rahmenbedingungen Preisparität erreichbar sei.
Nehme man die heutigen Dieseltankstellen zum Maßstab, dann läge die Kapazität für künftige H₂-Tankstellen im Bereich von einer bis acht Tonnen Wasserstoff am Tag. Dies entspreche etwa dem Zehnfachen heutiger Wasserstoff-Tankstellen.
Die Autoren machen deutlich, dass dringend Handlungsbedarf besteht: “Insgesamt ergeben die für 2030 definierten Sektorziele auf der einen Seite und die derzeitige Technologiereife und Normierung auf der anderen Seite ein zeitliches Spannungsfeld.” Um bis 2030 relevante Stückzahlen von Brennstoffzellen-Lkw auf der Straße zu haben, müsse die Markteinführung einige Jahre vorher starten. Zuvor müsse jedoch die Technologievalidierung, -erprobung und -demonstration stattfinden, die entsprechende Infrastruktur aufgebaut und die Normierung von Komponenten und Betankungsprozessen stattgefunden haben.
Um stets eine sichere, schnelle und vollständige Betankung zu gewährleisten, wird der Betankungsprozess in sogenannten Betankungsprotokollen definiert. Für alle drei Kraftstoffalternativen gibt es bislang noch keine genormten Betankungsprotokolle. Die Arbeiten daran laufen, vermutlich seien international genormte und damit interoperable Betankungsprotokolle erst 2024 zu erwarten. Man gehe aber davon aus, dass bei allen drei H₂-Kraftstoffoptionen Lkw künftig innerhalb von zehn bis 15 Minuten Kraftstoff für eine Reichweite von bis zu 1000 Kilometern tanken können.
Laut deutschem Klimaschutzgesetz müssen bis 2030 die Emissionen im Straßenverkehr halbiert werden. 35 Prozent der Emissionen aus dem Verkehrsbereich kommen von Nutzfahrzeugen. Schwere Lastwagen über 16 Tonnen, die häufig im Fernverkehr unterwegs sind, machen zwar nur zehn Prozent der Nutzfahrzeuge aus, sie verursachen aber gut die Hälfte der Nutzfahrzeugemissionen.
Die Kommission hat vorgeschlagen, die CO₂-Flottengrenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge ab 2030 um 45 Prozent zu senken, ab 2035 um 65 Prozent und ab 2040 um 90 Prozent. Daimler Truck will mit der Serienproduktion von schweren Nutzfahrzeugen mit Brennstoffzelle 2027 beginnen, Hyundai hat angekündigt, 1600 Fahrzeuge für den Schweizer Markt bis 2025 zu bauen. MAN plant den Einstieg in die Serienproduktion für 2024. Iveco/Nikola will bereits in diesem Jahr mit der Serienproduktion beginnen.
China Strategie 2023. 3 Stunden, 3 Sessions, 30 Köpfe aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Table.Media beleuchtet am 25. April China als Wettbewerber, Rivale und Partner. Die Digital-Konferenz schafft mitten in der aktuellen Debatte Orientierung für Entscheiderinnen und Entscheider.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat vor ihrer Reise nach China mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj telefoniert. Die Ukraine werde ein wichtiges Thema bei den Treffen mit Chinas Staatschef Xi Jinping und Premier Li Qiang, schrieb von der Leyen am Dienstag auf Twitter. “Die EU will einen gerechten Frieden, der die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine achtet.” Xi hat bisher nicht mit Selenskyj gesprochen. Der ukrainische Präsident sowie mehrere westliche Politiker hatten Chinas Staatschef wiederholt dazu aufgerufen, mit Selenskyj in Kontakt zu treten – zuletzt in Peking Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez.
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hatte von der Leyen eingeladen, ihn auf seiner Reise nach China zu begleiten. Auch er hat vor seiner Reise mit Selenskyj telefoniert.
Von der Leyen wird am Donnerstag in Peking sein. Dort trifft sie laut ihrer Agenda den EU-Handelskammerchef Jörg Wuttke und Vertreter europäischer Firmen in China. Es folgt eine Begegnung mit Premier Li. Gemeinsam mit Macron wird es dann ein trilaterales Treffen mit Xi geben, gefolgt von einem bilateralen Gespräch zwischen von der Leyen und Xi.
Um das bilaterale Treffen war bis zuletzt mit der chinesischen Seite verhandelt worden, hieß es in EU-Kreisen. Demnach hatte die kritische Grundsatzrede der EU-Kommissionschefin vergangene Woche in Peking zu geringerer Bereitschaft für ein Zusammenkommen mit von der Leyen geführt. EU-Ratschef Charles Michel war im November allein in die Volksrepublik gereist. Macron wollte mit seiner Einladung an die EU-Kommissionspräsidentin ein Zeichen der europäischen Einigkeit setzen.
Neben den Gesprächen über die Lage in der Ukraine müsse der Besuch der beiden Europäer auch eine Gelegenheit sein, China “eine Botschaft der Entschlossenheit” in Sachen Taiwan und Hongkong zu überbringen, forderten mehrere französische Senatoren in einem Meinungstext in der Tageszeitung Le Monde. Dagegen hatten Élysée-Kreise nahegelegt, dass Taiwan bei den Treffen nicht angesprochen werden solle. Ob dieses Thema angeschnitten werde, solle der chinesischen Seite überlassen werden, hieß es.
Macron soll am heutigen Mittwoch in China eintreffen – mit einem größeren Tross: Neben vier Ministern und weiteren Regierungsvertretern sind 53 Wirtschaftsvertreter und 15 Persönlichkeiten aus Kultur und Wissenschaft dabei – darunter der Musiker Jean-Michel Jarre, der 1981 als erster westlicher Musiker in China aufgetreten war. Französische Analysten kritisierten, dass der Delegation keine Vertreter von Behörden angehören, die sich mit dem Klimaschutz befassen. Und das, obwohl der gemeinsame Kampf gegen den Klimawandel auf der Themen-Agenda Macrons steht. ari
Eine Gruppe zivilgesellschaftlicher Organisationen, Investoren und Unternehmen warnt in einem Brief an die EU-Kommission davor, die Ausarbeitung der geplanten sektorspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) weiter zu verzögern.
Die Kommission hatte zuvor die mit der Entwicklung der Standards beauftragte European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) aufgefordert, den Aufbau von Kapazitäten für die Umsetzung der ersten Reihe von Standards gegenüber den Vorbereitungsarbeiten für die Entwürfe sektorspezifischer Standards zu priorisieren.
“Die Entwicklung des sektorspezifischen ESRS sollte nicht wesentlich verzögert werden, damit der Markt für die spätere Umsetzung planen kann“, heißt es in dem Brief, den unter anderem die NGOs Finance Watch und ECOS sowie der Europäische Gewerkschaftsbund unterschrieben haben. Die plötzliche Entscheidung der Kommission sorge dafür, dass Unternehmen später wenig Zeit bliebe, sich auf die Einhaltung der zweiten Reihe von Standards vorzubereiten. Die Gruppe fordert von der Kommission einen klaren Zeitplan und eine Zusage für die endgültige Annahme der sektoralen und börsennotierten KMU-Standards.
Markus Ferber, Sprecher der EVP-Fraktion im Wirtschaftsausschuss des Europaparlaments, hält die Verschiebung der sektorspezifischen Standards hingegen für richtig: Am Ende gehe Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Die EFRAG ist von der Kommission beauftragt, zwei Sets mit Standards für die Berichterstattung im Rahmen der neuen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) zu erarbeiten. Im November hatte die EFRAG einen Entwurf für das erste Set an (sektorunabhängigen) Standards an die Kommission übermittelt. Diese will die endgültigen Standards im Juni 2023 als delegierte Rechtsakte verabschieden. Finanzkommissarin Mairead McGuiness kündigte an, die Kommission werde “in Kürze” ihren Vorschlag für die endgültige Fassung veröffentlichen und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
“Meiner Ansicht nach wird die vorrangige Beschäftigung der EFRAG mit der ersten Reihe von Standards gegenüber den Vorbereitungsarbeiten für die sektoralen Standards Überschneidungen bei den Konsultationen vermeiden und die Belastung für alle Interessengruppen, die einen Beitrag zu dieser umfangreichen Agenda leisten wollen, verringern“, erklärte McGuinness Ende März auf einer Veranstaltung.
Die EFRAG ist laut einer Pressemitteilung bereit, ihre Agenda anzupassen. Man erörtere zurzeit, wie eine Funktion zur Unterstützung der Umsetzung der ESRS mit hoher Priorität eingerichtet werden könne. Diese könne sich auf drei Säulen stützen:
Das Gremium stocke zudem die Zahl der Mitarbeiter auf, stelle zusätzliche Ressourcen zur Verfügung und arbeite auch aktiv an der Digitalisierung der ersten Reihe von ESRS. Die KMU- und sektorspezifischen Standards stehen laut Angaben der EFRAG weiterhin auf ihrer Tagesordnung, es seien hier bereits Fortschritte erzielt worden.
Parlament, Kommission und Rat hatten sich im Sommer über die neuen Berichtspflichten geeinigt. Unternehmen, die bereits von der bislang geltenden Non-Financial Reporting Directive (NFRD) betroffen sind, müssen ab 2024 berichten; neu hinzukommende Unternehmen ab 2025. Börsennotierte KMU müssen ebenfalls berichten, haben bis 2028 allerdings die Möglichkeit zu einem Opt-out. leo
Die USA wollen die EU dabei unterstützen, in der Energieversorgung unabhängiger von russischer Nukleartechnologie und von Brennstoff zu werden. Beide Seiten wollten ihre Kooperation entsprechend verstärken, teilten sie gestern nach dem turnusmäßigen EU-US Energierat mit. Noch in diesem Jahr solle es außerdem eine gemeinsame Veranstaltung zur Entwicklung von Small Modular Reactors (SMR) und weiteren Advanced Nuclear Reactors geben.
Die USA und die EU wollen gemeinsam nach Wegen suchen, um die Abhängigkeit Europas von russischen Energiequellen weiter zu reduzieren, sagte US-Außenminister Antony Blinken nach dem Treffen in Brüssel. Angereist war auch der stellvertretende Energieminister David M. Turk.
Erste Ergebnisse der Kooperation zeigen sich in Tschechien. Der US-Ausrüster Westinghouse werde auch den zweiten tschechischen Reaktor in Dukovany ab 2024 mit Brennstoff versorgen, der in Schweden produziert werde, und damit einen russischen Lieferanten ablösen, hatte der Betreiber CEZ vergangene Woche mitgeteilt. Zusammen mit der französischen Framatome wird Westinghouse ab 2024 außerdem die Versorgung des Reaktors in Temelín übernehmen.
Ein weiterer Schwerpunkt der europäisch-amerikanischen Zusammenarbeit im Energiesektor soll dem Arbeitsprogramm für 2023 zufolge Energieeffizienz werden. “Gemeinsam werden wir darauf hinarbeiten, Energieeffizienz zu einer globalen Priorität zu machen, wie wir es bei den Methanemissionen 2021 getan haben”, sagte gestern der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell.
Bei LNG-Lieferungen aus den USA gaben sich beide Seiten eher defensiv. Eine Task Force werde daran arbeiten, dass die USA im laufenden Jahr mindestens 50 Milliarden Kubikmeter (bcm) Flüssiggas nach Europa liefern würden. Im vergangenen Jahr waren die Exporte noch von 22 auf 56 bcm gestiegen. ber
Die Bundesregierung will die Befugnisse des Bundeskartellamts erheblich ausweiten. Die beteiligten Ministerien einigten sich auf einen Gesetzentwurf, wie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klima verlautete. Die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll heute im Kabinett beschlossen und anschließend im Bundestag beraten werden.
Kernpunkt der Reform ist eine Stärkung des Instruments der Sektoruntersuchung: Stellt das Kartellamt dabei eine “erhebliche und fortwährende Störung des Wettbewerbs” auf einem Markt fest, kann es künftig Abhilfemaßnahmen anordnen, etwa Wettbewerbern Zugang zu Daten zu gewähren. Als Ultima Ratio kann das Amt auch die Entflechtung eines Unternehmens anordnen.
Bislang fehlt dem Kartellamt die Handhabe, um die Erkenntnisse ihrer Sektoruntersuchungen etwa zur Online-Werbung oder zum Kraftstoffhandel in Abhilfemaßnahmen umzusetzen. Um gegen Missstände vorgehen zu können, muss die Behörde erst nachweisen, dass die beteiligten Unternehmen ihre Marktmacht etwa in Form von illegalen Preisabsprachen missbrauchen – eine hohe Hürde. Diese soll durch die Novelle nun abgesenkt werden.
Die betroffenen Unternehmen sollen laut Entwurf Rechtsbehelfe gegen die Feststellung der Störung des Wettbewerbs einlegen können. Diese haben aber keine aufschiebende Wirkung für die angeordneten Maßnahmen. Eine Störung des Wettbewerbs gilt dann als erheblich und fortwährend, wenn diese über einen Zeitraum von drei Jahren dauerhaft vorgelegen hat oder wiederholt aufgetreten ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die Störung innerhalb von zwei Jahren wahrscheinlich entfallen wird.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte vor einem Jahr vor dem Hintergrund der Preisanstiege beim Sprit angekündigt, die Befugnisse des Kartellamts erheblich ausweiten zu wollen. Die Bundesregierung setzt mit den Sektoruntersuchungen auf ein Instrument, das die britische Aufsichtsbehörde CMA in den vergangenen Jahren mehrfach nutzte, etwa im Bereich Mobile Webbrowser. Mit der Reform schafft die Koalition zudem die Voraussetzungen, damit das Kartellamt der EU-Kommission bei der Durchsetzung des Digital Markets Act unterstützen kann. tho
Frankreichs Treibhausgasemissionen sind im Jahr 2022 um 2,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Dies ist zwar eine positive Entwicklung, nachdem die klimaschädlichen Emissionen im Jahr 2021 nach einem Rebound-Effekt infolge der Covid-19-Pandemie sogar gestiegen waren. Doch der Rückgang ist immer noch nicht ausreichend, um das Land auf Kurs zur Klimaneutralität zu bringen.
Dies geht aus den vorläufigen Daten hervor, die das Centre interprofessionnel technique d’études de la pollution atmosphérique (Citepa) veröffentlicht hat. Die Organisation ist mit der Erstellung des französischen Emissionsinventars beauftragt. Für das gesamte Jahr beliefen sich die Emissionen demnach auf 408 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente (CO₂e).
Nach dem Jahresbericht 2022 des Hohen Klimarats muss Frankreich seine Brutto-Treibhausgasemissionen zwischen 1990 und 2030 um 50 Prozent senken. Das bedeutet, dass die Emissionen im Zeitraum von 2022 bis 2030 jedes Jahr im Durchschnitt um 4,7 Prozent sinken müssen. Zwischen 2020 und 2021 waren sie noch um 6,4 Prozent nach oben gesprungen.
Der Gebäudesektor hat nach den vorläufigen Daten am stärksten zum Gesamtrückgang der Emissionen zwischen 2021 und 2022 beigetragen. Citepa erklärt dies mit einer “starken Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger” in einer Energiekrise, die durch “steigende Preise für Gas und Erdölprodukte, Appelle an Haushalte und Unternehmen, sparsam mit Energie umzugehen, einen verstärkten Einsatz von Holz und einen sehr milden Winter” gekennzeichnet war.
Der andere Sektor, in dem die Emissionen zurückgingen, war die Industrie. Sie verzeichnete einen Rückgang von acht Prozent. Citepa führt dies auf den geringeren Erdgasverbrauch in der Kleinindustrie, den geringeren Kohleverbrauch in der Stahl- und Eisenmetallindustrie und die geringere Produktion in einigen Branchen (anorganische Chemie, Zement) zurück.
Im Gegensatz dazu wuchsen die Emissionen im Verkehrssektor zwischen 2021 und 2022 um weitere zwei Prozent. Es ist der Sektor mit den höchsten Emissionen des Landes und für 30 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich.
Die Energieerzeugung verzeichnete jedoch zwischen 2021 und 2022 in absoluten Zahlen den stärksten Anstieg der Treibhausgasemissionen – plus 3,6 Millionen Tonnen CO₂e, was einem Plus von acht Prozent entspricht. “Die Nichtverfügbarkeit mehrerer Kernkraftwerksblöcke hat sich auf die Emissionen dieses Sektors ausgewirkt”, stellt Citepa fest. Im Jahr 2022 waren in der Tat rund 20 Reaktoren abgeschaltet. “Diese Abschaltungen erzeugten einen stärkeren Rückgriff auf Gaskraftwerke und einen vorübergehenden Rückgriff auf Kohle“, erklärt die Organisation.
Citepa wird im Juni einen Bericht mit konsolidierten Daten für den Zeitraum von 1990 bis 2021 veröffentlichen. Diese Ergebnisse werden von den NGOs der Affaire du siècle – Greenpeace, Oxfam und Notre Affaire à tous – erwartet. Sie haben vor dem Verwaltungsgericht in Paris erreicht, dass Frankreich bis zum 31. Dezember 2022 neue Maßnahmen vorlegen muss, um den Klimaschaden auszugleichen, der durch die Überschreitung des ersten Kohlenstoffbudgets um 15 Millionen Tonnen CO₂e entstanden ist. Sie werden im Juni erneut vor Gericht ziehen, um den Staat zur Zahlung eines Zwangsgeldes zu verurteilen. cst
Der dänische Abgeordnete Morten Petersen wird Schattenberichterstatter der Renew-Fraktion für die Strommarktreform. Das teilte Petersen gestern über Twitter mit. Für die EVP wird diese Rolle die portugiesische Abgeordnete Maria da Graça Carvalho übernehmen, wie sie bereits vergangene Woche verkündete. Carvalho wird außerdem Berichterstatterin für das zweite Reformdossier, die Verordnung zur Transparenz im Stromgroßhandel (REMIT).
Berichterstatter für das Strommarktdesign wird voraussichtlich ein spanischer S&D-Abgeordneter. Als Schattenberichterstatter für die Grünen steht bereits der Deutsche Michael Bloss fest. Die Strommarktreform ist eine Reaktion auf die gestiegenen Strompreise in Folge des Ukraine-Krieges. Die Kommission hatte ihre Entwürfe Mitte März vorgelegt. Unter anderem sollen langfristige Stromlieferverträge (PPA) zwischen Erneuerbare-Energien-Produzenten und Industriekunden erleichtert werden. ber
Belgische und deutsche Polizeibehörden haben die Zentrale der Europäischen Volkspartei in Brüssel durchsucht. Das gab die konservative Parteienfamilie, zu der auch CDU und CSU gehören, am Dienstag in Brüssel bekannt. Der Besuch stehe im Zusammenhang mit einer laufenden Untersuchung in Thüringen, heißt es in der Erklärung. Die EVP kooperiere “in voller Transparenz” mit den beteiligten Behörden und stelle alle relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
Der EVP gehören konservative Parteien aus den 27 EU-Staaten und anderen Ländern wie Norwegen, der Schweiz, der Ukraine oder den Westbalkanstaaten an. Der Sender MDR Thüringen schreibt, die Staatsanwaltschaft Erfurt habe betont, dass sich die Ermittlungen bisher nicht gegen Mitarbeiter der EVP richteten.
Hintergrund der Durchsuchungen sind offenbar Ermittlungen aus dem Europawahlkampf 2019. Der thüringische CDU-Landtagsabgeordnete und heutige Landesvorsitzende in Thüringen, Mario Voigt, hatte damals den digitalen Wahlkampf der EVP im Internet unterstützt.
Seit September 2022 ermittelt die Korruptionsabteilung der Staatsanwaltschaft Erfurt nach MDR-Angaben gegen Voigt wegen des Verdachts der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr. Mitte Oktober 2022 hätten Staatsanwaltschaft Erfurt und des LKA bei Voigt Wohn- und Geschäftsräume durchsucht. Nach MDR-Recherchen soll es bei der laufenden Razzia auch um die Frage gehen, wie lange Voigt überhaupt für die EVP tätig war und wie viel Geld er im Laufe dieser Zeit erhalten haben könnte.
Voigts Anwälte wiesen die Anschuldigungen zurück. “Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind haltlos, sie haben sich auch nicht verdichtet und werden sich als haltlos erweisen”, teilten sie der Nachrichtenagentur Reuters auf Anfrage mit. Das Ermittlungsverfahren sei unverhältnismäßig und überzogen. rtr
Wenige Menschen kennen Europas Energiemarkt so gut wie Jaume Loffredo. “Ich habe sowohl für die Industrie, für Beraterfirmen im Energiesektor als auch für Mitglieder des Europäischen Parlaments gearbeitet und mich mit Energie-Fragen befasst”, erzählt er. Als Leiter des Bereichs Energie beim Europäischen Verbraucherschutzverband (BEUC) möchte Loffredo dieses Wissen nutzen und den Energiemarkt gerechter machen. Mit seinem Team sammelt er Anhaltspunkte dafür, wo Verbraucher nicht hinreichend geschützt sind, und kommuniziert diese Probleme dann an politische Entscheidungsträger der EU.
“Gegenwärtig haben wir zum Beispiel das Problem im Auge, dass Energieanbieter mit ihren Kunden in Europa zwar einen Vertrag zu einem festgelegten Preis abschließen können, diese Preise aber im späteren Verlauf nach Belieben anpassen dürfen”, sagt Loffredo. Das sei ungerecht. Der 36-Jährige hat mit seinem Team Beweise dafür zusammengetragen, dass dies in vielen europäischen Ländern gängige Praxis ist; die Verbraucherschützer haben ihre Erkenntnisse der Europäischen Kommission mitgeteilt. “Auch auf Grundlage unserer Beweise entscheidet die Kommission bald darüber, ob dieses Vorgehen der Energiekonzerne künftig verboten wird.”
Der Europäische Verbraucherverband beschränkt seine Arbeit in diesem Fall aber nicht nur darauf, Beweise zu sammeln. Die Organisation spricht auch konkrete Handlungsempfehlungen aus, um den Energiemarkt gerechter zu machen. “Wir verstehen uns auch als Berater der Entscheidungsträger in Europa, die die Interessen der Verbraucher klar im Blick haben.”
Bei seiner Beratertätigkeit kann Loffredo auf viele Erfahrungen zurückgreifen: Er studierte Politikwissenschaften auf Sardinien und International Studies in Großbritannien, im Anschluss arbeitete er zunächst als Berater eines italienischen EU-Parlamentariers. Später übernahm er eine Stelle als Policy Maker bei einem Verband von Energiekonzernen. Außerdem beriet er Energiekonzerne und Verbände in der Frage, wie sie am besten mit politischen Entscheidungsträgern in Kontakt treten.
“Dadurch, dass ich alle Seiten des Energiegeschäfts in Europa so intensiv kennengelernt habe, kann ich vor allem gut einschätzen, welche Forderungen für Verbraucher realistisch sind und welche nicht”, berichtet Loffredo. Unrealistisch sei beispielsweise im Moment der Gedanke, dass Energiepreise ohne große Ausgaben und Investitionen der EU wieder auf das Niveau vor der Energiekrise sinken werden. “Europa muss Geld in die Hand nehmen, damit sich zukünftig auf dem europäischen Energiemarkt etwas für die Verbraucher ändert, daran führt kein Weg vorbei.”
Wie genau die Zukunft der Energieversorgung Europas aber aussehen wird, kann auch Jaume Loffredo nicht genau sagen: “Es gibt vielversprechende Konzepte wie beispielsweise Energiegenossenschaften oder eigene Balkonkraftwerke, die Verbraucher insgesamt unabhängiger von Energiekonzernen machen.” Aber egal, ob Gegenwart oder Zukunft – die Grundvoraussetzung für einen gerechten Energiemarkt sei vor allem eines: Transparenz.
“Was wir momentan immer wieder sehen ist, dass Verbraucher zu wenig oder unklare Informationen darüber erhalten, welche Möglichkeiten ihnen auf dem Energiemarkt zur Verfügung stehen”, betont Loffredo. Nur wer seine Optionen kennt, könne sie auch wahrnehmen. “Diese Informationslücke wollen wir bei Verbrauchern schließen. Indem wir als Verband faktenbasiert und nicht ideologisch arbeiten.” Gregor Scheu