Die Europäische Kommission will Ende Mai ihren neuen Rechtsrahmen für Kleinanlegerinvestitionen vorlegen. Ziel des Vorstoßes ist es, mehr Kohärenz in den Verbraucherschutzbestimmungen der europäischen Finanzmarktregulierung zu erreichen und den Kapitalmarktzugang für Kleinanleger einfacher und attraktiver zu gestalten.
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