Die Bundesregierung hat einem Beschluss des Rats der Europäischen Union von 2018 zur Einführung einer Sperrklausel bei Europawahlen zugestimmt. Sperrklausel wird auch Prozenthürde genannt. Das Kabinett entschied über einen vom Bundesinnenministerium vorgelegten Entwurf für das EU-Wahlakt-Zustimmungsgesetz. Damit Deutschlands Zustimmung wirksam wird, müssen noch zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages dafür stimmen. Zudem bedarf es zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
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