Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat dem Bundeskabinett bei der Klausur in Meseberg Maßnahmen vorgestellt, mit der die Kommission die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie bei den Schlüsseltechnologien des Green Deal stärken will. „Es geht darum, die führende Position europäischer Unternehmen im Clean-Tech-Bereich auch angesichts der massiven US-Steuererleichterungen durch den IRA zu verteidigen“, sagte sie. Bei E-Autos sei es bereits gelungen, den Zugang europäischer Hersteller zum US-Markt zu gewährleisten. „Wir müssen noch mit den USA zum Thema Batterie und Batteriekomponenten arbeiten“, sagte von der Leyen bei einer Pressekonferenz mit Olaf Scholz.
Der Kanzler hatte zuvor US-Präsident Joe Biden getroffen. Am Rande des Treffens in Washington hieß es, eine Einigung zwischen EU und USA im Streit um Subventionen im Rahmen des Inflation Reduction Act (IRA) stehe unmittelbar bevor. Dem Vernehmen nach arbeiten Beamte der US-Regierung und der EU-Kommission an einer Vereinbarung, die europäische Batterie-Mineralien für die Steuergutschriften in den USA qualifizieren würde. Verkündet werden könnte der Deal bereits am Freitag, wenn von der Leyen das Weiße Haus besucht.
Von der Leyen kündigt neue Gelder für Clean-Tech an
Die Kommissionspräsidentin kündigte überdies ein größeres Paket für die Wettbewerbsfähigkeit an, das die Behörde Mitte März in Form einer Mitteilung vorstellen werde. Es gehe darum, auch Hürden im Binnenmarkt zu beseitigen, die industrielle Basis zu stärken und den Fachkräftemangel abzubauen. Sie verwies zudem auf Handelsabkommen mit Australien, Mexiko und Mercosur, die die Kommission noch bis zum Ende des Mandats abschließen wolle.
Als Teil des Pakets will die Kommission am 14. März den Net-Zero Industry Act vorstellen. Laut einem Entwurf, den unsere Kollegen von Contexte bekommen haben, will die Kommission den Hochlauf von strategischen Zukunftstechnologien befördern, die das Netto-Null-Ziel der EU beim Ausstoß von Klimagasen im Jahr 2050 sichern. Es handelt sich um folgende Technologien:
- Photovoltaik und Solarthermie
- Onshore- und Offshore-Windenergie
- Batterietechnologie
- Wärmepumpen
- grüner Wasserstoff
- Biomethan
- Kerntechnologie (Kernspaltung)
- CO₂-Abscheidung und Speicherung
- Stromnetze.
Ziel: 40 Prozent des Bedarfs selbst decken
Die Kommission setzt Ziele für den Ausbau der strategischen Net-Zero-Technologien bis zum Jahr 2030. Bis dahin sollen die Produktionskapazitäten in der EU ausreichen, um mindestens 40 Prozent des jährlichen Bedarfs für die Ziele des Green Deal und REPower EU zu decken. Das übergreifende Ziel soll dabei verbindlich sein, die konkreten Produktionsziele für einzelne Bereiche hingegen nur indikativ. Die Mindestziele, gemessen am jährlichen Bedarf in der EU, lauten:
- 40 Prozent bei Solarpanelen
- 85 Prozent bei Windkraftanlagen
- 60 Prozent bei Wärmepumpen
- 85 Prozent bei Batterien
- sowie Elektrolyseure zur Produktion der Hälfte des benötigten grünen Wasserstoffs.
Genehmigung der Projekte soll beschleunigt werden
Um den Hochlauf der Technologien zu unterstützen, sollen die Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Dafür werden Kriterien für sogenannte Net-Zero-Resilience-Projekte aufgestellt. Diese tragen maßgeblich dazu bei, das Netto-Null-Ziel zu erreichen. Die maximale Dauer von Genehmigungsverfahren lauten:
- 12 Monate für Bau oder Erweiterung eines Projekts mit einer jährlichen Produktionsleistung von mehr als 1 Gigawatt
- 9 Monate für Bau oder Erweiterung eines Net-Zero-Resilience-Projekts mit einer jährlichen Produktionsleistung von weniger als 1 Gigawatt
- 18 Monate für Bau oder Erweiterung einer Fabrik, die Net-Zero-Technologien mit einer jährlichen Produktionsleistung von mehr als 1 Gigawatt herstellt
- 12 Monate für Bau oder Erweiterung einer Fabrik, die Net-Zero-Technologien mit einer jährlichen Produktionsleistung von weniger als 1 Gigawatt herstellt
- bei Technologien wie Carbon Capture and Storage und Kernfusion sollen die Fristen der Genehmigungsverfahren ebenfalls streng gedeckelt werden
- die Umweltverträglichkeitsprüfungen soll binnen 30 Tagen ab dem Anmelden des Projekts geschehen, für die Konsultation der Bürger soll ebenfalls eine 30-Tage-Frist gelten.
Drei Monate nach Inkrafttreten soll es in jedem Mitgliedstaat One-Stop-Shops geben, in denen Investoren alle Genehmigungen einholen können. Die Kommission will Finanzierungsmöglichkeiten über den Innovationsfonds und über InvestEU schaffen.