Seit dem Grundsatzurteil 2014 zur anlasslosen, massenhaften und umfassenden Vorratsdatenspeicherung, wie sie 2006 beschlossen worden war, hatten die Richter sich immer wieder mit kreativen Ideen der Mitgliedstaaten zu beschäftigen. Europaweit hatten sich Gesetzgeber nicht davon abhalten lassen, erneut Varianten einer Vorratsdatenspeicherung zu verabschieden – in Deutschland zuletzt durch die Große Koalition aus CDU, CSU und SPD 2015. Ende 2016 hatte der EuGH dann in einem weiteren Beschluss noch einmal konkretisiert, inwiefern eine Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig ist – was im Ergebnis dazu führte, dass seit 2017 die Pflicht zur Umsetzung in Deutschland ausgesetzt ist.
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