Der eigentliche Fall des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Facebook liegt Jahre zurück und betraf Onlinespiele auf der Plattform. Doch mit der Beantwortung der Vorlagefragen des Bundesgerichtshofs durch den Europäischen Gerichtshof ist nun eine datenschutzrechtliche Grundsatzfrage geklärt.
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