Datenschutzrecht: Verbände haben Lizenz zum Klagen
Der Bundesgerichtshof hatte es noch anders sehen wollen, jetzt haben die Richter in Luxemburg Klarheit geschaffen: Mitgliedstaaten dürfen qualifizierten Organisationen wie den Verbraucherzentralen eine Klagebefugnis bei der Durchsetzung der Datenschutzgrundverordnung einräumen. Das Urteil sorgt für einen weiteren Baustein im Enforcement – und insbesondere eine Branche dürfte die Konsequenzen bald zu spüren bekommen.