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Erscheinungsdatum: 28. Februar 2024

Mindestlohn: Deutschland erhöht im Europa-Vergleich nur wenig

Laut einem Bericht der Hans-Böckler-Stiftung stieg der Mindestlohn in den meisten EU-Ländern zum Jahresbeginn deutlicher als in Deutschland. Experten empfehlen eine neue gesetzliche Untergrenze entsprechend der EU-Richtlinie.

Ein Bericht der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass der Mindestlohn in den meisten EU-Ländern zum Jahresbeginn stärker gestiegen ist als in Deutschland. Die 22 Staaten, die eine allgemeine Untergrenze definiert haben, erhöhten das Mindestsalär im Mittel um 9,7 Prozent, die Bundesrepublik um 3,4 Prozent. Wenn man die Inflation gegenrechnet, sank der Mindestlohn in Deutschland sogar.

Den höchsten Mindestlohn in der EU hat Luxemburg mit 14,86 Euro pro Stunde festgelegt. Deutschland steht mit 12,41 Euro an vierter Stelle, ab 2025 sollen es 12,82 Euro sein. Die Böckler-Experten fordern, einen Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns als Untergrenze in das Mindestlohngesetz einzuziehen. Im letzten Jahr hätte der Mindestlohn dann 13,61 Euro betragen, im laufenden Jahr wären es etwa 14 Euro.

Den Medianlohn als Referenzwert empfiehlt auch die EU-Mindestlohnrichtlinie. Sie muss bis Mitte November umgesetzt werden. Die Autoren der Studie, Malte Lübker und Thorsten Schulten, empfehlen den Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns „explizit als Untergrenze für den Mindestlohn in das Mindestlohngesetz “ aufzunehmen.

Bei ihrer jüngsten Entscheidung vom Juni 2023 hat sich die Mindestlohnkommission gegen die Stimmen der Gewerkschaften dafür entschieden, nur die im deutschen Mindestlohngesetz explizit verankerten Kriterien heranzuziehen. Dort heißt es bislang nur, der Mindestlohn solle zu einem „angemessenen Mindestschutz “ beitragen, „faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen “ ermöglichen und keine Beschäftigung verhindern. Orientieren soll sich die Mindestlohnkommission nachholend an der allgemeinen Tarifentwicklung. okb, av

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
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