CDU-Parteitag: Worauf die Anträge zu Umwelt und Klima abzielen

Auf dem anstehenden CDU-Parteitag wird es in Debatten um Nachhaltigkeit vor allem darum gehen, Gesetze und Vorschriften abzuschwächen. Die Stärkung von Umwelt- und Klimavorschriften ist nur in wenigen Anträgen ein Thema.

20. Februar 2026
Zwei Baukräne sind an verschiedenen Baustellen in der Hafencity zu sehen.
Baukräne in Hamburg: Die Antragskommission empfiehlt Innen- vor Außenentwicklung für den Wohnbau. (picture alliance/dpa | Christian Charisius)
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An diesem Wochenende befassen sich die Delegierten des CDU-Parteitags in Stuttgart mit einer Reihe von Anträgen mit Bezug zur Umwelt- und Klimapolitik. Die Mehrzahl dieser Anträge fordert Abschwächungen von Gesetzen und Vorschriften – einige wenige in dem 444 Seiten langen Antragsbuch wollen hingegen die Vorstellungen der Christlich-Demokratischen Union im Klima- und Naturschutz stärken.

Der Flächenverbrauch ist ein zentraler Diskussionspunkt. Der Leitantrag des Bundesvorstands mit dem Titel „Für einen neuen Aufschwung am Wohnungsmarkt“ fordert „umfassende Reformen, um den Wohnungsmarkt weiter in Schwung zu bringen“.

Dazu könnten auch neue Regeln zur Ausweisung von Baugebieten gehören, die mehrere Anträge fordern. So will der Kreisverband Ortenau die in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie gesetzten Ziele für weniger Flächenverbrauch „flexibilisieren“. Die Antragskommission empfiehlt dem Parteitag allerdings, den Vorschlag abzulehnen. Auch einen Antrag der Kommunalpolitischen Vereinigung zur erleichterten Ausweisung neuer Baugebiete befürwortet die Kommission nicht.

Stattdessen fügte die Kommission dem Leitantrag einen Vorschlag des Landesverbands Hamburg hinzu: Die Union solle bei der Entwicklung des Wohnungsbaus „an dem Grundsatz der Innen- vor der Außenentwicklung festhalten“. Damit schränkt die Kommission den Ansatz des Unionsvorstands etwas ein, der den Wohnungsbau auf „neuen Flächen“ befürwortet. Implizit gemeint ist der im Baugesetzbuch vor Bebauung besonders geschützte Außenbereich, also alle Flächen außerhalb geschlossener Siedlungen. Wenn Städte und Gemeinden in diese Außenbereiche wachsen wollen, gelten derzeit viele rechtliche Hürden.

Um die Flächennutzung geht es auch bei den Themen „Wirtschaft, Energie und Finanzen“. So zielte der Landesverband Sachsen ursprünglich auf eine „Überarbeitung des bestehenden Windenergieflächenbedarfsgesetzes“. In ihrem Antrag wollten die Sachsen die aus ihrer Sicht „undifferenzierten Regelungen“ aufheben, um „erheblichen Druck zur Ausweisung weiterer Flächen“ für Windkraftanlagen abzumildern. Die Antragskommission entschärfte den Antrag L02, der nun nur mehr eine Evaluation des „starren Windkraft-Flächenziels“ fordert.

Einen Anti-Entwaldungsantrag (L03) aus Sachsen hingegen winkte die Kommission fast unverändert durch: Die CDU soll sich demnach gegen Photovoltaik in Wäldern aussprechen. Angesichts einiger Projekte zur Waldrodung zugunsten von Solaranlagen, besonders in Ostdeutschland, kann die Union hier auf die Zustimmung von Umwelt-NGOs zählen.

Für Autobahnen sollen Flächen hingegen leichter versiegelt werden können. Zwei Anträge (K05, K08), die die Antragskommission zur Annahme empfiehlt, fordern den Autobahnbau trotz anhängiger Klagen und „Diskussionen und Widerstände vor allem von Umweltschutzorganisationen“. Ähnlich klingt der Leitantrag, in dem der Parteivorstand fordert, dass „Verbandsklagen den Ausbau wichtiger Infrastruktur […] nicht unverhältnismäßig verzögern“ sollen.

Einige Anträge befürworten weniger Schutz für das Klima zugunsten von CO₂-produzierenden Wirtschaftsaktivitäten. Der aufsehenerregende gemeinsame Antrag J02 von Mittelstandsunion und der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, in dem ursprünglich die „Neudefinition des Zieles der ‚Klimaneutralität‘“ avisiert worden war, versucht nun, rhetorisch einen Mittelweg aus Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit zu entwerfen, ohne daraus konkrete politische Maßnahmen abzuleiten.

Weitere zur Annahme empfohlene Anträge sind hingegen konkreter:

  • Auf Vorschlag der Mittelstandsunion soll die Pkw-Flottenregulierung und das Zulassungsverbot für Verbrenner ab 2035 auch über vorliegende Vorschläge der EU-Kommission hinaus reformiert werden (J04).

  • Vorschriften zur Beimischung CO₂-armer Kraftstoffe im Flugverkehr sollen sich an der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Flughafenstandorte orientieren (K02, Landesverband Sachsen).

  • Im Güterstraßenverkehr soll die „Doppelbelastung“ aus Brennstoffemissionshandelsgesetz und der Lkw-Maut auf Fernstraßen enden (K04, Mittelstandsunion).

  • Die Chemieindustrie soll weitere kostenlose Verschmutzungszertifikate im Europäischen Emissionshandelssystem erhalten (ETS 1) und die vorgesehene Emissionsreduzierung soll an das EU-Klimaneutralitätsziel angepasst werden. Damit würde die deutsche Chemieindustrie erst 2050 klimaneutral, statt wie bisher angestrebt fünf Jahre zuvor (L07, Landesverband NRW).

Stark an Nachhaltigkeitsaspekten orientierte Anträge gibt es nur wenige. So will der Bundesvorstand im Leitantrag die Kreislaufwirtschaft im Baubereich stärken – durch mehr Baustoffrecycling und eine Reform der Ersatzbaustoffverordnung. Außerdem will der Landesverband NRW, dass die Bahn „besser, schneller und pünktlicher“ wird. Dies diene sowohl dem Wirtschaftsstandort als auch dem Klima, heißt es.

Letzte Aktualisierung: 27. März 2026