CO₂-Markt: Entwurf zu Artikel 6 soll Umwelt- und Menschenrechte schützen
Artikel 6 des Pariser Klimaabkommens regelt den UN-Kohlenstoffmarkt. In Zukunft soll der Artikel nach einem aktuellen Entwurf eine Risikobewertung zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt enthalten.