CO₂-Markt: Entwurf zu Artikel 6 soll Umwelt- und Menschenrechte schützen
Artikel 6 des Pariser Klimaabkommens regelt den UN-Kohlenstoffmarkt. In Zukunft soll der Artikel nach einem aktuellen Entwurf eine Risikobewertung zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt enthalten.
15. Oktober 2024
15. Oktober 2024
Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
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