Der „Gesetzentwurf zur Einführung des Sozialkreditsystems“ (Social Credit System Establishment Draft Law) bestätigt, dass der Schwerpunkt auf Unternehmen und deren Compliance-Leistungen liegt. Es betrifft jedoch auch eine Reihe anderer Rechtssubjekte – insbesondere Privatpersonen und staatliche Organe. Wie sehr Einzelpersonen betroffen sind, hängt dabei stark von ihrer jeweiligen Tätigkeit ab.