Digitalpakt: Befristung sorgt für Streit bei Bund und Ländern
Der Artikel 104 c regelt die Finanzhilfen des Bundes an die Länder für die Bildungsinfrastruktur. Für den Digitalpakt und auch das Startchancen-Programm war und ist er Dreh- und Angelpunkt. Zugleich bringt er viele Probleme mit sich.