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Warum es eine Pflicht zur betrieblichen Altersvorsorge braucht

Viele Geringverdiener haben keinerlei zusätzliche Altersversorgung, schreibt der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen und frühere Sozialpolitiker der Union. Er plädiert daher für eine Zusatzrente für alle.

PW
04. Januar 2026
Seit 2021 Bundeswahlbeauftragter für die Sozialversicherungswahlen: Peter Weiß (Thoma)

Wer nicht nur an der Rentenformel herumdoktern, sondern eine grundlegende Rentenreform angehen will, der muss die Frage beantworten, wie die immer größer werdende Versorgungslücke geschlossen werden soll – vor allem für die Geringverdiener. Und dazu gibt es eigentlich nur zwei Wege:

A. Zurück zur Vor-Riester-Zeit. Also eine Lebensstandsicherung alleine im umlagefinanzierten System der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Dafür müsste das Rentenniveau angehoben werden, was zu einer deutlichen Steigerung der Rentenversicherungsbeiträge und der Bundeszuschüsse für die GRV führen würde. Von Generationengerechtigkeit wäre hier keine Spur.

B. Eine Pflicht zur zusätzlichen Altersvorsorge in kapitalgedeckten Systemen. Nur eine Verpflichtung führt zur Schließung der Versorgungslücke, da neue Förderinstrumente alleine nicht helfen und vor allem Geringverdiener meistens nicht oder nur ungenügend erfasst werden.

Die Erfahrungen mit der bisherigen Freiwilligkeit zeigen, dass die Riester-Rente zu gering verbreitet ist und der weitere Aufbau eher stockt. Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) kann man beobachten, dass Besserverdienende in der Regel über eine entsprechende Absicherung verfügen, Geringverdiener – vor allem aus Klein- und Mittelbetrieben – aber meist keine bAV-Ansprüche haben. Die Spreizung zwischen gut und weniger gut versorgten Rentnern wird also noch vergrößert.

Die Rentenkommission sollte daher eine Pflicht zur Zusatzrente empfehlen. Andere Länder, die die Altersversorgung auf mehreren Säulen aufbauen, gehen genau diesen Weg. All die vielen Einwände und Bedenken zählen nicht, weil sie das Grundproblem nicht lösen. Politik muss Probleme lösen und nicht vor lauter Bedenkenträgern kapitulieren.

Für eine verpflichtende Zusatzrente eignet sich die bAV in besonderer Weise. Sie erfasst schon heute mehr als 50 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Man muss also nur noch den „Rest“ zusätzlich versorgen. Der bAV vertrauen die Deutschen Umfragen zufolge mehr als den anderen Säulen, zudem arbeitet sie in der Regel sehr kostengünstig. Mit ihr würden die Arbeitnehmer auch endlich von den von ihnen erwirtschafteten Kapitalerträgen deutscher Unternehmen profitieren.

Wie kann der Weg zu einer Pflicht-bAV aussehen?

1. Schon heute kann jeder von seinem Arbeitgeber das Angebot einer bAV verlangen. Notfalls finanziert der Arbeitnehmer diese alleine durch die sogenannte Entgeltumwandlung und erhält zusätzlich 15 Prozent des Beitrags vom Arbeitgeber, da dieser die entsprechenden Beiträge zur Sozialversicherung spart. Bei einer Pflicht müsste jeder Arbeitgeber seine Beschäftigten für eine betriebliche Altersvorsorge anmelden.


2. Etliche Betriebe scheuen sich bisher vor einer bAV, weil das Ganze komplex ist und sie für die zugesagten Leistungen haftbar gemacht werden können. Deshalb muss man ihnen eine einfache und unbürokratische Lösung ohne diese Haftung anbieten. Hier kommen die Sozialpartnermodelle ins Spiel, die mit dem gerade beschlossenen zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz ausgeweitet werden. Dabei sagen die Arbeitgeber keine bestimmte Rentenhöhe zu, sondern nur die Zahlung von Beiträgen. In einem ersten Schritt muss allen kleineren Betrieben ermöglicht werden, sich einem der existierenden Sozialpartnermodelle unabhängig von Tarifbindung und Branchenzugehörigkeit anzuschließen.

3. Geringverdienern wird es besonders schwerfallen, aus dem eigenen geringen Lohn auch noch einen Beitrag zur bAV zu leisten. Deshalb muss die mit dem ersten Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführte Geringverdienerförderung, die rein arbeitgeberfinanziert ist, für diesen Personenkreis verpflichtend gemacht werden. Um die Betriebe bei der Gewährung dieser Förderung finanziell zu entlasten, sollte der Arbeitgeber zwei Drittel der Kosten von der Steuer absetzen können.

4. Sollten Betriebe für ihre bAV keinen Zugang zu einem Sozialpartnermodell finden, muss eine Auffanglösung geschaffen werden, ähnlich der schon existierenden Versorgungsausgleichskasse. Diese dient der Teilung von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersvorsorge bei einer Scheidung für den Fall, dass ein Ehepartner keinen Arbeitgeber beziehungsweise keine Pensionskasse findet, zu dem er 50 Prozent der Anrechte mitnehmen kann.

Fazit: Auf diesem Wege könnte die Altersvorsorge der Deutschen auf zwei verlässliche Beine gestellt werden: die umlagefinanzierte gesetzliche Rente und die kapitalgedeckte Betriebsrente. Hinzu käme die private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. So ließe sich die Versorgungslücke schließen, Generationengerechtigkeit wahren und ein zukunftsfähiges Alterssicherungssystem aufbauen.

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Letzte Aktualisierung: 04. Januar 2026