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Erscheinungsdatum: 28. November 2023

Weniger Geld in der Kasse trotz Nachtragshaushalt

Beim Nachtragshaushalt muss die Konjunkturkomponente der Neuverschuldung neu berechnet werden. Doch die fällt geringer aus.

Der Entwurf des Nachtragshaushalts für 2023, den das Bundeskabinett am Montag beschlossen hat, enthält neben den erwarteten Anpassungen beim Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und beim Klima- und Transformationsfonds (KTF) einige Überraschungen. So stehen durch Mehreinnahmen und Minderausgaben im Haushalt – trotz einer Verschiebung von 1,6 Milliarden Euro für den Wiederaufbau im Ahrtal aus einem weiteren Sondervermögen – zwar acht Milliarden Euro mehr zur Verfügung als geplant.

Trotzdem hat der Bund weniger Geld in der Kasse, denn die zulässige Neuverschuldung fällt rund zehn Milliarden Euro geringer aus als geplant. Das liegt daran, dass bei einem Nachtragshaushalt die Konjunkturkomponente der Neuverschuldung neu berechnet werden muss; die fällt geringer aus, weil die Konjunkturlage sich im Vergleich zur Herbstprognose 2022 verbessert hat. Auch im regulären Haushalt lässt sich die Schuldenbremse darum nicht einhalten.

Die Zahlungen für die Aktienrente werden ins nächste Jahr verschoben. Eine weitere Änderung im Haushalt betrifft das sogenannte Generationenkapital. In diesen neuen Fonds, aus dem künftig eine aktiengedeckte Komponente der Rente finanziert werden soll, wollte Finanzminister Christian Lindner eigentlich in diesem Jahr zehn Milliarden Euro aus dem Haushalt übertragen. Das wurde nun gestrichen. Anders als teilweise berichtet, hat das nach Angaben des Finanzministeriums aber nichts mit den aktuellen Haushaltsproblemen zu tun, sondern liegt daran, dass die zur Verwaltung der Gelder geplante Stiftung noch nicht gegründet wurde. Auf das Einhalten der Schuldenbremse hätte die Übertragung der zehn Milliarden laut BMF ohnehin keinen Einfluss gehabt, weil diese Ausgaben auch die zulässige Neuverschuldung erhöht hätten.

Die größte Veränderung betrifft den WSF. Dort dürfen die Ausgaben des Jahres 2023, die bis zum Jahresende inklusive Zinsen bei 43,2 Milliarden liegen werden, nicht mehr mit den 2022 beschlossenen Kreditermächtigungen gedeckt werden. Stattdessen müssen mit dem Nachtragshaushalt für den Fonds entsprechende Kredite im Jahr 2023 aufgenommen werden. Zusammen mit der Überschreitung im regulären Haushalt ist die Nettokreditaufnahme im Jahr 2023 damit um 44,8 Milliarden Euro höher als aufgrund der Schuldenbremse zulässig. Um dies zu legalisieren, soll der Bundestag beim Beschluss des Haushalts zugleich eine außergewöhnliche Notlage erklären. Diese wird einer Formulierungshilfe der Bundesregierung zufolge zum einen mit dem Andauern der Energiepreiskrise und zum anderen mit den anhaltenden Folgen der Ahrtal-Flut begründet.

Im KTF tritt 2023 dagegen noch kein reales Finanzloch auf. In diesem Sondervermögen muss die Rücklage im Rahmen des Nachtragshaushalts zwar aufgrund des Karlsruhe-Urteils um jene 60 Milliarden Euro reduziert werden, die an Corona-Hilfen übrig geblieben waren. Weil die Rücklage insgesamt aber größer ist, gibt es im KTF-Haushalt für 2023 keinen Kreditbedarf. Spürbar wird die reduzierte Rücklage erst in den Folgejahren: 2024 dürften rund 20 Milliarden Euro fehlen, um alle im KTF geplanten Ausgaben zu finanzieren, 2025 dann rund 40 Milliarden Euro.

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
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