Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich auf die beschränkte Zulassung von Videotechnik in Verfahren von Zivil- und Fachgerichten verständigt. Wie Table.Briefings erfuhr, wollen die Unterhändler am Mittwoch ihre Beratungen abschließen. Demnach ist Videotechnik vor Gericht möglich, aber an Voraussetzungen gebunden: Die technischen Möglichkeiten müssen vorhanden sein, der Vorsitzende Richter muss den Einsatz gestatten, und alle Verfahrensbeteiligten müssen zustimmen. Damit können künftig auch Dolmetscher von außen zugeschaltet werden.
Ursprünglich hatte Marco Buschmann Videotechnik gestatten wollen, sobald alle Verfahrensbeteiligten dem Einsatz zustimmen. Dagegen hatten sich Länder und Richter gewehrt. Auch vollvirtuelle Verhandlungen sind vom Tisch, die es ermöglicht hätten, dass sich Richter und Verfahrensbeteiligte gar nicht mehr im Gerichtssaal aufhalten müssen. Der Geschäftsführer des Richterbundes, Sven Rebehn, hatte schon früh signalisiert: „Wenn intensiv um Lösungen für Konflikte mit persönlicher Betroffenheit gerungen wird, sind unmittelbare Eindrücke, Nachfragen und Interaktionen vor Ort nicht zu ersetzen.“ Solche Auseinandersetzungen ließen „sich nur in Präsenz befrieden“. Horand Knaup