Verwaltungsmodernisierung: Kommission für antragsloses Kindergeld

14. Januar 2026

Verwaltungsmodernisierung: Kommission für antragsloses Kindergeld. Die Sozialstaatskommission empfiehlt, die Leistung künftig ohne vorherige Antragstellung auszuzahlen. Das steht im Entwurf für den Abschlussbericht, ein Auszug liegt Table.Briefings vor. Die Vorbereitungen im BMF und in der Bundesagentur für Arbeit laufen bereits. Für 2026 ist ein entsprechendes Gesetz geplant, das erste antragslose Kindergeld soll im Laufe des kommenden Jahres für dann geborene Kinder ausgezahlt werden. Die Kommission regt zudem an, den sogenannten Kindergeldübertrag im SGB II abzuschaffen. Eine Abschaffung würde gewährleisten, dass die Leistung „allen Kindern, unabhängig davon, ob hilfebedürftig oder nicht, gleichermaßen in voller Höhe zur Verfügung steht“.

Der Schritt würde laut einem früheren Papier aus der Kommission voraussichtlich zu Mehrkosten von circa 210 Millionen Euro führen. Bisher ist es so: Wenn ein Kind von Bürgergeldempfängern mit seinem „Einkommen“ aus Unterhalt(svorschuss) oder Waisenrente und Kindergeld seinen Bedarf decken kann, wird der über diese festgelegte Summe hinausgehende Betrag auf die Bürgergeld-Leistungen der Eltern angerechnet. Dadurch bleibt der Familie weniger Geld.

Die Kommission äußert sich auch zum sogenannten Sofortzuschlag für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Leistungsbezug. Diese bekommen monatlich 25 Euro, gedacht war das als Übergangslösung bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Künftig soll dieser dem Gremium zufolge „mit den voraussichtlichen Erhöhungen der kindbezogenen Bedarfe“ im Rahmen der turnusmäßig anstehenden Neuermittlung der Bürgergeld-Regelbedarfe verrechnet werden. Derzeit erhöhe der Zuschlag „die Komplexität des Sozialrechts“, heißt es in dem Entwurf. Okan Bellikli

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Letzte Aktualisierung: 14. Januar 2026