Subventionen: Deutliche Kritik des Bundesrechnungshofes

07. Januar 2026

Subventionen: Deutliche Kritik des Bundesrechnungshofes. Einen schweren Rüffel hat der Bundesrechnungshof (BRH) der Bundesregierung für ihre anhaltende Subventionsfreude erteilt. Allein die Wiedereinführung der abgesenkten Gastrosteuer und der Steuerbefreiung für Landwirte hätten ein jährliches Minus von vier Milliarden Euro zur Folge. Die Bundesregierung ignoriere anhaltend die Forderungen des Bundestag-Rechnungsprüfungsausschusses und vernachlässige nationale und internationale Verpflichtungen zum Umwelt- und Klimaschutz.

Seit Jahren betrügen die Mindereinnahmen durch ineffiziente oder klimaschädliche Subventionen sieben Milliarden Euro. Deshalb die BRH-Forderung: Die Regierung solle den Reformprozess „unverzüglich einleiten und auf breiter Front mit den Instrumenten der Öffentlichkeitsarbeit nachvollziehbar begründen“. Von den jährlich 40 Milliarden Euro Mindereinnahmen durch Steuervergünstigungen entfielen zuletzt 18,4 Milliarden auf den Bund. Sie würden 2026 auf 21 Milliarden Mindereinnahmen steigen. Die BRH-Prüfer sind erkennbar verärgert. Etwa über den Umstand, dass die Pendlerpauschale oder das Dienstwagenprivileg gar nicht erst als Subvention definiert sind – weil Kanzleramt und Wirtschaftsministerium ein Veto einlegten. Oder dass die Bundesregierung, insbesondere das BMF, vieles ankündige, seit Jahren aber wenig umsetze.

107 Steuervergünstigungen hat das BMF identifiziert. Nur gut die Hälfte von ihnen (56) wurde jemals evaluiert. Seit Jahren verzichte die Regierung auf umfassende Bewertungen durch unabhängige Gutachter. Vergünstigungen für die Wett- und Lotteriesteuer bei Pferderennen etwa, für Viehversicherungen oder kleine Fischereiunternehmen an der Küste gebe es seit Jahrzehnten – unabhängig überprüft wurden sie noch nie. Der Rechnungshof: Es sei „mehr als zweifelhaft, dass sie auch heute noch wirksam oder zielführend sind.“ Horand Knaup

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Letzte Aktualisierung: 07. Januar 2026