Sozialgesetzbuch: Entschädigungen neu geregelt. Zum 1. Januar ist das Vierzehnte Sozialgesetzbuch (SGB XIV) in Kraft getreten. Es enthält ein neues Entschädigungsrecht (SER), das bisher auf mehrere Gesetze verteilte Regelungen ersetzt. Das neue Recht sieht vier Tatbestände vor, bei denen Entschädigungen möglich sind: Gewalttaten, Impfschäden, Ereignisse „im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes“ und nachträgliche Auswirkungen beider Weltkriege. Darunter fallen auch Kampfmittel, durch die Menschen Schaden nehmen oder sterben. Das SGB XIV beinhaltet unter anderem höhere Zahlungen für Gewaltopfer – die schon seit 2021 auch Traumaambulanzen in Anspruch nehmen können – und Leistungen im Krankheits- und Pflegefall. Anspruchsberechtigt sind neben den Opfern auch Angehörige; diese können mit Ausnahmen zwischen monatlichen Zahlungen und einmaligen Abfindungen wählen.
Die Neuregelung ist auch eine Reaktion auf den Breitscheidplatz-Anschlag von 2016. Hinterbliebene hatten kritisiert, dass der Staat nicht genug für sie tut. Neu sind Bestimmungen, welche die Beweislegung zum Beispiel für Menschen, die als Kind sexuell missbraucht wurden, erleichtern sollen. Bisher ist der Nachweis, dass gesundheitliche Schäden mit lange zurückliegenden Ereignissen verknüpft sind, nicht immer leicht zu erbringen. Im Dezember 2023 gab es laut Bundesarbeitsministerium (BMAS) rund 52.000 Menschen, die Leistungen nach dem Entschädigungsrecht erhalten – monatlich rund 34 Millionen Euro. Das Ministerium geht davon aus, dass die Summe in den kommenden Jahren ungefähr gleich bleibt.