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Erscheinungsdatum: 18. Juni 2024

Schwarzarbeit bei Bürgergeld-Empfängern: 2023 fast 39.000 Verdachtsfälle

Zentrale der Bundesagentur fuer Arbeit in Nuernberg. *** Headquarters of the Federal Employment Agency in Nuremberg

Neben knapp 39.000 Verdachtsfällen mutmaßlicher Schwarzarbeit bei Bürgergeld-Empfängern gab es über 6.000 Verdachtsfälle zu sonstigen Straftaten wie Mindestlohn-Unterschreitungen durch Arbeitgeber.

2023 meldeten die Jobcenter 38.963 Fälle mutmaßlicher Schwarzarbeit bei Bürgergeld-Empfängern dem Zoll, wie Table.Briefings erfuhr. Zudem zeigten sie mehr als 6.000 mutmaßlich verübte sonstige Straftaten – etwa die Unterschreitung des Mindestlohns durch Arbeitgeber – bei Staatsanwaltschaften an. In beiden Bereichen zusammen waren das neun Prozent weniger als im Jahr zuvor. Ob tatsächlich Schwarzarbeit vorliegt, entscheidet ein Gericht – hierüber liegt der Bundesagentur für Arbeit keine Statistik vor.

Daneben gab es 2023 wegen nicht korrekt gemeldeter Einkünfte fast 32.000 geringfügige Verstöße, die die Jobcenter als Ordnungswidrigkeit selbst ahnden. Das waren 23 Prozent weniger als 2022. In solchen Fällen gibt es entweder ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro oder eine Verwarnung – zum Teil inklusive Verwarnungsgeld. Die Zahlen beziehen sich nur auf die 300 Jobcenter in gemeinsamer Trägerschaft von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen. Daneben gibt es noch 104 Jobcenter, die Kommunen in eigener Verantwortung betreiben. Okan Bellikli

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Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025

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