Die Ampel hat im Koalitionsvertrag vereinbart, Häftlingen eine Rentenversicherung zu ermöglichen – ein Vorschlag, den die Länder seit Jahrzehnten unterlaufen. Schon im Strafvollzugsgesetz von 1977 war vorgesehen, Gefangene in die Altersversorgung einzubeziehen. Die Bundesländer weigern sich seither, dafür die Beiträge zu übernehmen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S) spricht von einem „unwürdigen Schwarze-Peter-Spiel“. Von den knapp 60.000 Insassen in Deutschland arbeiten im Schnitt gut 60 Prozent, sie erhalten dafür in der Regel unter zwei Euro pro Stunde.
Sie zur Arbeit zu verpflichten ist laut Grundgesetz ausdrücklich erlaubt. Zu den Konzernen, die davon profitieren, gehören laut einer FragDenStaat-Recherche BMW, Volkswagen, Miele und Würth. Das Bundesverfassungsgericht erklärte den Niedriglohn 2023 für verfassungswidrig und trug den Ländern auf, ihre Vergütungssysteme bis Juni 2025 anzupassen. Aus dem Protokoll einer Länder-Arbeitsgrupp e geht allerdings hervor, dass die Länder die Prüfung einer Übernahme der Versicherungsbeiträge „wegen der eng bemessenen Umsetzungsfrist“ für nicht durchführbar halten.