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Erscheinungsdatum: 15. Februar 2024

Nach dem Inkrafttreten des DSA müssen Anbieter EU-Recht unmittelbar befolgen

Ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten für die größten Anbieter wird der DSA jetzt für sehr viel mehr Dienstleister im Netz geltendes Recht. Die ersten Änderungen machen sich bereits bemerkbar.

Am morgigen Sonnabend wird der Digital Services Act (DSA) der EU voll wirksam. Ab dann müssen alle Anbieter digitaler Dienste die Vorschriften befolgen, nicht nur die 19 sehr großen Plattformen, die die EU-Kommission zuvor benannt hatte. Die Verordnung soll die Löschung illegaler Inhalte aus dem Netz erleichtern und die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer schützen. Sie braucht jedoch überall da, wo es um exklusive nationale Kompetenzen geht, für die volle Entfaltung nationale Begleitgesetzgebung. Das betrifft insbesondere die Durchsetzung. Doch es wird noch einige Zeit vergehen, bis das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) hierzulande in Kraft tritt.

Anbieter sollten nicht darauf warten, denn auch ohne deutsches Gesetz gilt der DSA als europäische Verordnung unmittelbar. Das bedeutet einige Veränderungen. Eine davon betrifft die Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Hier müssen die Anbieter für mehr Transparenz sorgen und möglichst verständlich informieren. Eine weitere Pflicht ist es, einen Ansprechpartner in der EU zu benennen. Wer nicht über einen Hauptsitz oder eine Niederlassung innerhalb der EU verfügt, muss hier tätig werden, um nicht gegen den DSA zu verstoßen.

Welche Probleme Juristen nun erwarten, lesen Sie in der Analyse von Falk Steiner im Europe.Table.

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Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025

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