News
Erscheinungsdatum: 11. November 2025

Mindestlohnrichtlinie: Aktionsplan soll Tarifbindung stärken

Mindestlohnrichtlinie: Aktionsplan soll Tarifbindung stärken. Die im Kern vom Europäischen Gerichtshof bestätigte Richtlinie sieht neben den Vorgaben zu Lohnuntergrenzen eine Stärkung der Tarifbindung vor. Die Bundesregierung muss in diesem Rahmen bis zum 31. Dezember einen „Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen“ an die EU-Kommission übermitteln. Zuletzt war das Beschäftigungsverhältnis von weniger als der Hälfte der Arbeitnehmer hierzulande durch Tarifverträge geregelt – damit liegt Deutschland deutlich unter den als Maßstab genannten 80 Prozent. Im Sommer fand ein Konsultationsverfahren mit den Sozialpartnern statt.


Eine abschließende Erörterung der Ergebnisse mit deren Spitzenverbänden stehe noch aus, so das BMAS auf Anfrage. Verdi fordert, das geplante Tariftreuegesetz müsse ohne Einschränkungen kommen, zudem brauche es mehr für die jeweilige Branche allgemeinverbindliche Tarifverträge. Zudem müsse „die Unsitte sogenannter OT-Mitgliedschaften – ‚ohne Tarif‘ – in Arbeitgeberverbänden endlich ein Ende haben“, so die Vizevorsitzende Andrea Kocsis. Mehr zu den Auswirkungen der EuGH-Entscheidung lesen Sie im Europe.Table. Okan Bellikli, Alina Leimbach

Briefings wie Berlin.Table per E-Mail erhalten

Keine Bankdaten. Keine automatische Verlängerung.

Sie haben bereits das Table.Briefing Abonnement?

Anmelden

Letzte Aktualisierung: 11. November 2025

Teilen
Kopiert!