Migration: Bundestag entscheidet über Abschiebungsgesetz. Am Donnerstag entscheidet der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz, am Freitag stimmt das Parlament über die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ab. Kurz vor Jahresende hatten die Grünen bei den Verschärfungen des Rückführungsrechts noch einmal deutliche Zweifel angemeldet. Nun sollen die geplanten erweiterten Befugnisse für die Polizei und ein längerer Ausreisegewahrsam beschlossen werden. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese sagte, die Regierungsparteien hätten beide Gesetze gerne gleichzeitig beschlossen, aber die Unionsfraktion verhinderte das.
Letzte Änderungen kurzfristig beschlossen. Kinder und Jugendliche sollen – bis auf wenige Ausnahmen für Gefährder – von der Haft ausgenommen werden. Das geht aus den Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen zum Gesetz hervor, die Table.Media vorliegen. Weitere Änderungen betreffen Wiederholungstäter bei Straftaten wie Raub, Körperverletzung oder Diebstahl. Das stellt künftig ein „schweres Ausweisungsinteresse“ dar. Hinzukommen schwerere rassistisch, antisemitisch oder frauenfeindlich motivierte Straftaten als Ausweisungsgrund.