Linksfraktion: Behördenpingpong bei der Liquidation. Am Mittwoch hat die Abwicklung der Bundestagsfraktion der Linken begonnen. Trotzdem ist noch immer nicht klar, wer für die sogenannte „Fraktion in Liquidation“ rechtlich verantwortlich ist. Der Bundesrechnungshof (BRH) hält sich nicht für zuständig und hat das bereits 2018 in einem Sonderbericht festgehalten. Den Gesetzgeber forderte der BRH auf, diese Frage gesetzlich zu klären, „um die strukturellen Probleme und Defizite bei Liquidationsverfahren zu beseitigen“. Das ist nicht geschehen. Aber auch die Bundestagsverwaltung sieht sich offenbar nicht in der Lage, das Verfahren zu überwachen. Da Liquidationen statistisch nur rund alle zehn Jahre vorkommen (PDS: 2002; FDP: 2013; Linke: 2023), scheint der Handlungsdruck auf den Gesetzgeber nicht allzu groß zu sein.