Der Deutsche Landkreistag fordert eine Anpassung der Vorgaben zum Kindergeld. Bei im EU-Ausland wohnenden Kindern soll sich die Höhe der Leistung an den Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land richten, schreibt der Verband in seinem Positionspapier zur Europawahl. In den meisten Mitgliedstaaten liegen diese unter dem deutschen Niveau, sodass der Vorschlag auf eine Kürzung hinauslaufen würde.
Derzeit erhalten alle Eltern pro Kind 250 Euro, auch wenn es nicht in Deutschland lebt. Wegen des anhaltenden Wohlstandsgefälles innerhalb der EU und in Drittstaaten führe das zu „ Armutszuwanderung “, findet der Verband, der vermehrten Betrug in diesem Bereich beklagt.
Der Deutsche Landkreistag plädiert für eine europaweit einheitliche Lösung. Er spricht sich dafür aus, die EU-Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu ändern. Diese sieht vor, dass Personen auch für Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, Anspruch auf Leistungen haben.
Darüber hinaus fordert der Verband eine Grundlage dafür, „wirtschaftlich nicht aktiven“ Unionsbürgern den Anspruch auf Kindergeld in den ersten drei Monaten zu verwehren. Zudem müsse der Arbeitnehmer- und Selbstständigenbegriff auf europarechtlicher Ebene so definiert werden, dass nicht bereits ein geringes Einkommen den Bezug von Sozialleistungen ermöglicht.
Weitere Forderungen des Landkreistages sind unter anderen: