Kritische Infrastruktur: Kompromiss zum Kritis-Dachgesetz schafft neue Rechtsunsicherheiten

25. Januar 2026
Kritische Infrastruktur: Freileitungsmasten (picture alliance / imageBROKER | Carola Vahldiek)

Kritische Infrastruktur: Kompromiss zum Kritis-Dachgesetz schafft neue Rechtsunsicherheiten. Aus Parlamentskreisen heißt es, dass der geänderte Gesetzentwurf bereits diese Woche, spätestens in der nächsten Sitzungswoche vom Bundestag beschlossen werden könnte. Ein zentraler Kompromiss, auf den sich die Regierungsparteien geeinigt haben: Die Länder dürfen künftig selbst festlegen, ab welcher Größe Anlagen als Kritische Infrastruktur gelten. Der bisher geplante bundesweite Schwellenwert von 500.000 versorgten Menschen wird nur noch als Mindeststandard festgeschrieben; Länder können niedrigere Werte ansetzen.

Dadurch drohen unterschiedliche Vorgaben und neue Rechtsunsicherheiten für Betreiber. Zudem sollen Transparenz- und Open-Data-Regeln überprüft werden, da bisher sensible technische Informationen öffentlich zugänglich gemacht werden müssen. Experten warnen jedoch, dass mehr Geheimhaltung kaum Sicherheit und sogar neue Risiken schafft. Stattdessen fordern sie mehr technische Resilienz wie redundante Netze. Welche Fragen auf die Betreiber betroffener Anlagen zukommen und was Fachleute zum Gesetzentwurf sagen, lesen Sie im Security.Table. Lisa-Martina Klein

Briefings wie Berlin.Table per E-Mail erhalten

Keine Bankdaten. Keine automatische Verlängerung.

Sie haben bereits das Table.Briefing Abonnement?

Anmelden

Letzte Aktualisierung: 25. Januar 2026