Klimaziele: Stellungnahme der Bundesregierung zur Verfassungsklage

21. Januar 2026

Klimaziele: Stellungnahme der Bundesregierung zur Verfassungsklage. Der Staat müsse die Bevölkerung zwar vor den Folgen des Klimawandels schützen – aber wie er das mache, sei seine Sache und nicht die der Gerichte. So argumentiert die Bundesregierung in zwei nicht öffentlichen Gutachten, die Table.Briefings vorliegen. Die Regierung wehrt sich damit gegen mehrere Verfassungsbeschwerden, die Umweltverbände gegen das novellierte Klimaschutzgesetz (KSG) und ihre Klimapolitik speziell im Verkehrssektor eingereicht haben. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird 2026 erwartet.

Zwar erkennen die Gutachten an, dass Deutschland seine Emissionsziele ab dem Jahr 2030 voraussichtlich nicht erreichen wird. Aber sie verweisen auf die Möglichkeit, die Klimapolitik bis dahin noch zu verschärfen. Wie das BVerfG in der Sache entscheidet, dürfte auch vom Klimaschutzprogramm abhängen, das die Koalition bis März vorlegen will. Es ist ein Instrument der klimapolitischen Nachsteuerung – und die jüngsten Emissionsdaten zeigen deutlich, dass die Bundesregierung in den Sektoren Verkehr und Gebäude nachbessern muss. Wie die Regierung ihre Position begründet, und wo Fachleute ihr widersprechen, lesen Sie im Climate.Table. Alexandra Endres

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Letzte Aktualisierung: 21. Januar 2026