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Erscheinungsdatum: 16. April 2024

Klimaschutzgesetz: Regierung hält Klagen für hinfällig

Im vergangenen November war die Regierung zu mehr Klimaschutz verurteilt worden, sie hat das Urteil angefochten. Mit den Änderungen des Klimaschutzgesetzes sieht das Bundeswirtschaftsministerium die Regierung nicht mehr in der Pflicht, ihre Sofortprogramme nachzubessern. Für die CDU ist das Vorgehen nicht akzeptabel.

Mit der beschlossenen Änderung des Klimaschutzgesetzes entfällt nach Einschätzung des BMWK auch die Notwendigkeit, die unzureichenden Sofortprogramme der Vergangenheit nachzubessern. Das geht aus der Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Unionsfraktion hervor, die Table.Briefings vorliegt. „Die aktuelle Regelung für eine Nachsteuerung besteht so lange, bis eine neue Rechtslage gegebenenfalls Sofortprogramme als Steuerungsinstrument ablöst“, schreibt Staatssekretär Philipp Nimmermann. Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Klimaexperte Thomas Heilmann übt daran scharfe Kritik. „Es ist nicht akzeptabel, dass die Regierung sich bisher nicht an geltendes Recht gehalten hat“, sagte er Table.Briefings. „Und dass sie sich jetzt selbst amnestieren will, ist keine gute Idee.“

Im November war die Regierung zuletzt zu mehr Klimaschutz verurteilt worden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte entschieden, dass die vorgelegten Sofortprogramme nicht ausreichend sind, um die Klimaziele im Verkehrs- und Gebäudesektor zu erreichen. Dagegen hatte der Bund Revision eingelegt. Die Frage der Union, welche Rechtsfehler die Regierung im Urteil sehe, ließ die Regierung unbeantwortet – was aus Heilmanns Sicht nahelegt, dass es bei der Revision primär darum ging, Zeit zu gewinnen, bis das Gesetz geändert ist.

Nach Ansicht der Kläger ist die Auswirkung der Gesetzesänderung noch offen. „Wir prüfen derzeit intensiv die Auswirkungen des neuen Klimaschutzgesetzes auf das Verfahren“, sagt der auf Umweltfragen spezialisierte Jurist Felix Ekardt, der den BUND in dem Verfahren vertreten hatte. Doch auch wenn die Revision durch die Gesetzesänderung tatsächlich hinfällig sein sollte, ist der juristische Streit um die Klimapolitik nach Einschätzung Ekardts keineswegs vorbei. „Ich halte das neue Klimaschutzgesetz wegen der unzureichenden Ziele für verfassungs- und völkerrechtswidrig“, sagte er Table.Media. Neue Klagen seien darum wahrscheinlich. Malte Kreutzfeldt

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
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