Kampf gegen Wohnungslosigkeit: Bund empfiehlt Kauf von Belegrechten

29. Januar 2026

Kampf gegen Wohnungslosigkeit: Bund empfiehlt Kauf von Belegrechten. Zur besseren Versorgung Bedürftiger könnten Kommunen bei Unternehmen und Privatvermietern das Recht kaufen, in deren Besitz befindliche Wohnungen zu belegen: Das steht in einem vom BMWSB veröffentlichten Leitfaden für die Unterbringung wohnungsloser Menschen. Ursprünglich sollte er schon 2025 veröffentlicht werden und enthält auch Empfehlungen zu den Kosten der Unterkunft im Bürgergeld. Hessen und NRW haben solche Ankaufprogramme bereits. Das Papier verweist zudem auf die sogenannte Verbilligungsrichtlinie. Diese erlaubt es dem Bund, bis mindestens 2029 „entbehrliche“ Liegenschaften zum Marktwert oder mit Rabatt zu sozialen Zwecken an Städte und Gemeinden zu verkaufen. Zudem könnten die Länder den Empfehlungen zufolge Geld aus der sozialen Wohnraumförderung nutzen für die Umwandlung von Notunterkünften in Sozialwohnungen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) kritisiert die Bilanz des Bundes. Es sei nicht erkennbar, dass er mit Priorität und ressortübergreifend auf das Ziel hinarbeitet, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden. Dazu habe sich die frühere Bundesregierung mit dem 2024 verabschiedeten Nationalen Aktionsplan (NAP) aber ausdrücklich bekannt, sagte Claudia Engelmann vom DIMR. Die Organisation ist dafür zuständig, die Einhaltung von UN-Vorgaben in Deutschland zu überwachen. Engelmann verweist auf den UN-Sozialpakt, mit dem sich die Bundesrepublik dazu verpflichtet habe, das Recht auf Wohnen für alle Menschen zu gewährleisten. Von den 33 im NAP-Arbeitsprogramm 2025 genannten Punkten waren 19 laut BMWSB zum Jahresende abgeschlossen. Das geht aus einer Übersicht des Ministeriums hervor. Okan Bellikli

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Letzte Aktualisierung: 29. Januar 2026