Kosten der Unterkunft: Fachleute empfehlen stärkere Berücksichtigung von Wohnungslosen. Bei jemandem, der wohnungslos war und dann Sozialleistungen bezieht, soll die vom Jobcenter beziehungsweise Sozialamt übernommene Miete höher sein dürfen als bei anderen Leistungsempfängern. Das schreibt eine Expertengruppe aus Vertretern von Verbänden, Verwaltung und Betroffenen im vorläufigen Entwurf der „Bundesempfehlungen für die Unterbringung wohnungsloser Menschen“. Als Beispiel führen sie Berlin an: Hier liege die Grenze, bis zu der eine Miete als „angemessen“ gilt, für ehemals Wohnungslose 20 Prozent über dem Wert für andere. Das Papier entstand infolge des 2024 verabschiedeten Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit. Die Autoren empfehlen, dass die Mietkosten bei Leistungsempfängern grundsätzlich als angemessen anerkannt werden sollten, wenn es sich um speziell für untere Einkommensgruppen geförderte Wohnungen handelt.
Außerdem empfehlen die Autoren monatliche beziehungsweise jährliche Kontingente für Kommunen, die eigene Wohnungen oder Wohnungsunternehmen besitzen. Als Vorbild nennen sie Hamburg, wo dies bereits so gehandhabt wird. Ins Spiel bringen sie auch die Umwandlung von Notunterkünften in Sozialwohnungen. Durch entsprechende Landesrichtlinien könnten Mittel für den sozialen Wohnungsbau dafür genutzt werden. Das Bauministerium weist darauf hin, dass im Rahmen einer Länderanhörung viele Hinweise zum Entwurf des Papiers eingegangen sind, die gegebenenfalls noch eingearbeitet werden. Okan Bellikli