EU: Landkreistag will weniger Kindergeld für Ausländer. Der Landkreistag fordert eine Anpassung der Vorgaben zum Kindergeld. Bei in Deutschland lebenden EU-Ausländern, deren Kinder in einem anderen EU-Mitgliedstaat wohnen, soll sich die Höhe der Leistung nach den Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land richten. Das schreibt der Verband in seinem Positionspapier zur Europawahl, das Table.Media vorliegt. In den meisten Mitgliedstaaten liegen diese unter dem deutschen Niveau, sodass der Vorschlag auf eine Kürzung hinauslaufen würde. Derzeit erhalten alle Eltern pro Kind 250 Euro, auch wenn es nicht in Deutschland lebt. Wegen des anhaltenden Wohlstandsgefälles innerhalb der EU führe das zu „Armutszuwanderung“, so der Verband, der vermehrten Betrug in diesem Bereich beklagt.
Der Landkreistag plädiert für eine europaweit einheitliche Lösung. Er spricht sich dafür aus, die sogenannte EU-Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu ändern. Diese sieht vor, dass Personen auch für Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat leben, Anspruch auf Leistungen haben. Darüber hinaus fordert der Verband eine Grundlage dafür, „wirtschaftlich nicht aktiven“ Unionsbürgern den Anspruch auf Kindergeld in den ersten drei Monaten zu verwehren. Zudem müsse der Arbeitnehmer- und Selbstständigenbegriff auf europarechtlicher Ebene so definiert werden, dass nicht bereits ein geringes Einkommen den Bezug von Sozialleistungen ermöglicht.