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Erscheinungsdatum: 15. Oktober 2025

Bundestag II: Was die neue Geschäftsordnung vorsieht

Bundestag II: Was die neue Geschäftsordnung vorsieht. Künftig wird es strenger zugehen im Parlament. Vizepräsidentin und –präsident, Schriftführer und Ausschussvorsitzende können abgewählt werden, drei Ordnungsrufe innerhalb von drei Sitzungswochen ziehen künftig automatisch ein Ordnungsgeld (2.000 statt bisher 1.000 Euro) nach sich, und für Abwesenheit in Sitzungswochen werden künftig 200 Euro pro Tag (bisher 100) berechnet. Gleiches gilt für namentliche Abstimmungen. In aktuellen Stunden sind Zwischenfragen erlaubt, auch die Opposition darf Sachverständigenanhörungen beantragen, und die Regierungsbefragung am Mittwoch soll künftig, um den Ausschüssen den Zeitdruck zu nehmen, erst um 14 Uhr beginnen. Die neue Geschäftsordnung, insgesamt rund 200 Seiten lang, soll bereits am 1. November in Kraft treten. Horand Knaup

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Letzte Aktualisierung: 15. Oktober 2025

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