Nachdem sich die Ampel-Koalition im April auf eine Verlängerung geeinigt hatte, ist das Vorhaben noch immer nicht in der Ressortabstimmung. Nach Informationen von Table.Briefings befindet sich ein vom BMJ im Mai vorgelegter Entwurf seit Wochen in der Frühkoordinierung im Kanzleramt. Dort überlegt man, ihn zurück ans Ministerium zu geben, weil die Vorschläge als unzureichend gesehen werden. Die Alternative wäre, auf Verbesserungen im Rahmen der Ressortabstimmung zu setzen. Das geplante Gesetz gibt Ländern das Recht, per Verordnung festzulegen, wo die Mietpreisbremse gilt. Sie ist ohnehin umstritten, weil sie etwa nicht für Neubauwohnungen gilt, die erstmals nach dem 1. Oktober 2014 vermietet wurden.
Eine Verlängerung bis Ende 2029 ist Teil des Koalitionsvertrags. Der Entwurf sieht aber den 31. Dezember 2028 als Enddatum vor. Eine Abschwächung im Vergleich zur bisherigen Gesetzeslage wäre zudem die Größe des Gebiets, das als „angespannter Wohnungsmarkt“ deklariert werden darf. Das BMJ sieht vor, dass es in Stadtstaaten die Größe eines Bezirks künftig nicht mehr überschreiten darf. Das heißt, für jeden Bezirk müsste eine separate Feststellung erfolgen. Aus Sicht von Mieterschützern würde das zu mehr Aufwand führen. In Berlin gilt die Einstufung bisher für die ganze Stadt. Die Verzögerung auf Bundesebene hat auch Auswirkungen auf die Länder: Für einen nahtlosen Übergang etwa in der Hauptstadt hätte die Mietpreisbremse spätestens Ende Mai verlängert werden müssen. Sie gilt dort derzeit noch bis Mai 2025. Okan Bellikli