Autofahren mit einem THC-Wert von mehr als 3,5 ng/ml im Blut soll künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einer Geldstrafe von bis zu 3.500 Euro belegt werden. Gleiches gilt für den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol. Das geht aus einer Formulierungshilfe der Bundesregierung für die Ampel-Fraktionen hervor, die Table.Briefings exklusiv vorliegt.
Damit folgt sie den Empfehlungen der Expertenkommission. Um das Verfahren zu beschleunigen, wollen die Ampel-Fraktionen den Gesetzentwurf direkt ins Parlament einbringen. Die jeweiligen Gegenäußerungen von Bundesregierung und Bundesrat können damit übergangen werden.
Seit dem 1. April dürfen Erwachsene in Deutschland Cannabis in bestimmten Mengen anbauen, besitzen und konsumieren. Gastronomen können ihren Gästen Joints drinnen und draußen oder auch an bestimmten Orten verbieten, wie der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) betont. Dabei können die Wirte von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Mit dpa