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Erscheinungsdatum: 16. Dezember 2023

Bafög: „Bildungsausländer" im Nachteil

Seit Jahrzehnten gilt die umstrittene Vorgabe, dass Menschen mit einem im Ausland erworbenen „berufsqualifizierenden Abschluss“ kein Recht auf Bafög haben. Ein Forscher zeigt, wie es dazu kam.

Bafög: „Bildungsausländer“ im Nachteil. Seit Anfang der Neunzigerjahre haben Studierende, die im Ausland einen berufsqualifizierenden Abschluss erworben haben, in Deutschland im Regelfall keinen Anspruch auf Bafög. Nicht nur Betroffene, auch Fachleute kritisieren diesen Umstand schon lange. Er trägt nicht unbedingt zum Image als Einwanderungsland bei. Der Sozialforscher Matthias Knuth, der sich eingehend mit dem Thema beschäftigt hat, plädiert nun für eine Reform. Sie sei „unter Gesichtspunkten der Gleichbehandlung, der Integration und der Fachkräftesicherung“ dringend nötig. Sie sollte laut Knuth auch den Wechsel eines Fachs umfassen, da ausländische Studierende im Vergleich zu Inländern auch hier benachteiligt würden. Die Leistung wird nämlich nur weitergezahlt, wenn für den Wechsel ein „wichtiger oder unabweisbarer Grund“ besteht. Gleiches gilt für den Abbruch der vorherigen Ausbildung, was nach einem Umzug aus dem Ausland nach Deutschland nicht selten der Fall ist.

Ausländer waren beim Bafög nicht immer benachteiligt. Knuths Forschung fördert nun zutage, wie es in den Neunzigerjahren zu der entsprechenden Änderung im Gesetz kam. Anhand von Unterlagen, die nach Ablauf der 30-jährigen Schutzfrist verfügbar wurden, weist er nach, dass Beamte aus Bund und Ländern die Änderung über den Bundesrat lancierten. Laut seiner Analyse für das Deutsche Institut für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (Difis), die an diesem Montag veröffentlicht wird, trugen dabei nicht zuletzt Falschbehauptungen zur Gesetzesänderung bei.

So wurde etwa das Ergebnis einer Arbeitsgruppe uminterpretiert. Bundestag und Bundesrat hatten sich bei der Gesetzesbegründung auf Beratungen eines Gremiums berufen, das 1985 vom Bundesbildungsministerium eingesetzt worden war. Knuth weist nach, dass dessen Ergebnisse wider besseren Wissens ausgelegt wurden „als Empfehlung für eine Änderung, die auf den Ausschluss von Bildungsausländer*innen mit ausländischem Abschluss“ zielte.

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
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