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Erscheinungsdatum: 20. November 2025

Altkleider: Wie die Kosten der Verwertung aufgeteilt werden könnten

Altkleider: Wie die Kosten der Verwertung aufgeteilt werden könnten. Ab 2028 müssen die Hersteller von Textilien die Kosten für die abschließende Verwertung ihrer Produkte tragen. Denn ab dann gilt die „erweiterte Herstellerverantwortung“ der EU. Der deutsche Gesetzgeber sollte für Textilunternehmen ein verpflichtendes Bonus-Malus-System einführen, heißt es in einem Gutachten der Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs für den Nabu. Es liegt Table.Briefings exklusiv vor. Wie der Staat ein solches System wettbewerblich organisieren könnte, lesen Sie im ESG.Table. Caspar Dohmen

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Letzte Aktualisierung: 20. November 2025

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