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Erscheinungsdatum: 21. Juli 2025

21. Juli 2025 Grundsicherung

Grundsicherung: Anteil des Bundes an Kosten der Unterkunft steigt. Der Bund übernimmt 2025 und 2026 einen größeren Anteil an den sogenannten KdU. Das geht aus der neuen Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung hervor. Je nach Land beteiligt er sich in unterschiedlicher Höhe. Die Werte reichen von 67,3 Prozent für Berlin (2024: 67,0 Prozent) bis 79,4 Prozent für Rheinland-Pfalz (2024: 78,7 Prozent). Im Durchschnitt übernimmt der Bund in den genannten beiden Jahren 72 Prozent der Kosten. 2024 betrug der Durchschnitt gut 71 Prozent, dieser Wert war in der Verordnung aus dem vergangenen Jahr auch für 2025 vorgesehen. Laut Gesetz darf er 74 Prozent nicht überschreiten. Für den Rest müssen die Kommunen aufkommen. Mehr zur Debatte über die Höhe der KdU lesen Sie hier. Okan Bellikli 

 

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
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