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Erscheinungsdatum: 30. November 2023

Klimaschutz: Ampel verliert vor Gericht

Die Bundesregierung will durch ein neues Gesetz dem Druck des noch gültigen Klimaschutzgesetzes entrinnen und Sofortmaßnahmen umgehen. Umweltverbände haben dagegen geklagt – und am Donnerstag einen Sieg davongetragen.

Klimaschutz: Ampel verliert vor Gericht. Die Bundesregierung muss doch Klimaschutz-Sofortmaßnahmen für die Bereiche Verkehr und Gebäude einleiten. Dazu hat sie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nach einer Klage von BUND und Deutscher Umwelthilfe verpflichtet. Das derzeit gültige Klimaschutzgesetz schreibt für jeden Sektor spezifische Ziele vor, um das deutsche Klimaziel einzuhalten. Erreicht ein Sektor (etwa Verkehr oder Industrie) sein Ziel nicht, muss das zuständige Ministerium mit einem Sofortprogramm reagieren. 2022 wurden die Ziele in den Sektoren Verkehr und Gebäude teilweise deutlich gerissen. Doch statt Sofortmaßnahmen zu ergreifen, hat die Regierung ein neues Gesetz vorgelegt und Gesamtziele definiert, um sektorscharfe Jahresziele zu umgehen. Aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts ist dies unzulässig. Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht ist aber möglich – und die Bundesregierung dürfte die Karte spielen. Der Bundesverkehrsminister hat gegenüber der ARD erklärt, er werde Rechtsmittel einlegen.

Immer häufiger weist die Justiz die Bundesregierung in die Schranken. „Alle Experten haben es vorher in der Sachverständigenanhörung gesagt“, erinnert der Vorsitzende der KlimaUnion, Thomas Heilmann, „die Klimaschutzprogramme der Ampel-Regierung sind rechtswidrig.“ Die Regierung versuche durch Aufweichen des Klimaschutzgesetzes, für das Klima nötige Maßnahmen hinter die nächste Bundestagswahl zu verschieben. Das wiederum könne sehr teuer werden: Die Strafzahlungen nach EU-Recht könnten laut Heilmann mehr als 50 Milliarden Euro kosten. Zurückhaltenden Beifall fand das Urteil auch in der SPD. Fraktionsvize Matthias Miersch : „Alle Vorschläge sind absurd, die den Klimaschutz auf die lange Bank schieben.“ Entscheidend sei bei Klimazielen „rechtliche Verbindlichkeit“. Diese stärke das Urteil.

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
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