Wegen der Energiepreiskrise dürfte der neue Wohngeld- und Mietenbericht für mehr Aufmerksamkeit sorgen als sonst. Alle zwei Jahre muss die Bundesregierung ihn vorlegen, die aktuellen Zahlen beziehen sich auf den Vergleich zwischen 2021 und 2022. Dass diesmal alles etwas anders ist, ist daran zu erkennen, dass an gleich zwölf Stellen der Krieg in der Ukraine vorkommt.
Und damit auch seine Folgen für die Lage in Deutschland: „Die Preissteigerung war im Jahr 2022 aufgrund der weltpolitischen Veränderungen mit 32,7 Prozent außergewöhnlich hoch, womit die fortgeschriebenen warmen Nebenkosten einen Wert von 1,65 Euro/m² erreichten“, heißt es in dem 127-seitigen Papier des Bauministeriums von Klara Geywitz.
Bei einer 70-Quadratmeter-Mietwohnung machte das den Angaben zufolge im Schnitt monatlich 115 Euro aus. Das entspricht rund 16 Prozent der durchschnittlichen Bruttowarmmiete. Für die Entwicklung machen die Fachleute des BMWSB die gestiegenen Weltmarktpreise der verschiedenen Energieträger verantwortlich. Sie weisen darauf hin, dass die Preissteigerungen Mieterinnen und Mieter zum Teil erst im Rahmen der Jahresabrechnung erreichen werden.
Starke Erhöhungen – um fast 50 Prozent – machen sich auch beim Gas bemerkbar. Dies sei nur ein Durchschnittswert, das aktuelle Niveau liege noch höher und werde Haushalte mit Verzögerung treffen, heißt es in dem Bericht. Gestiegen sind auch die Mieten auf dem Markt angebotener Wohnungen insgesamt – bei Wiedervermietungen um vier Prozent, bei Erstbezug um mehr als acht Prozent. Gleichzeitig verweist die Bundesregierung auf ihre sogenannten Entlastungspakete und nennt neben Heizkostenzuschüssen und der Energiepreispauschale die Gas- und Wärmepreis sowie die Strompreisbremse.
Grünen-Fachpolitikerin Hanna Steinmüller begrüßt die Maßnahmen, fordert aber mehr: „Wir müssen einerseits noch bezahlbare Wohnungen absichern, indem wir schnell das Mietrecht novellieren und das kommunale Vorkaufsrecht wieder nutzbar machen. Andererseits müssen wir endlich die Neue Wohngemeinnützigkeit einführen, damit neue, dauerhaft bezahlbare Wohnungen geschaffen werden können.” Damit bezieht sich Steinmüller auf bisher von der FDP blockierte Pläne der Bundesregierung, die Unternehmen dazu bringen sollen, im Gegenzug für Steuererleichterungen günstigen Wohnraum anzubieten.
Dass die bisherige Belastung hoch bleibt, zeigen auch die neuen Zahlen: So mussten Haushalte mit einem Einkommen unter 1.500 Euro zuletzt fast 45 Prozent davon für die Bruttokaltmiete aufbringen, also für Grundmiete plus Nebenkosten etwa für die Hausverwaltung. Im bundesweiten Durchschnitt mussten Haushalte rund 28 Prozent ihres Einkommens für die Bruttokaltmiete aufwenden.
Die Ampel-Koalition setzt darauf, dass die seit dem 1. Januar 2023 geltende Wohngeld-Reform ein wenig kostendämpend wirkt. Im Bericht führt sie Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) an, wonach die Erhöhung dieser Sozialleistung voraussichtlich zu einem durchschnittlichen Plus von 190 Euro führt, sodass Haushalte insgesamt 370 Euro pro Monat Wohngeld bekommen. Durch die Reform sind zwei Millionen Haushalte wohngeldberechtigt – das sind 1,4 Millionen Haushalte mehr als zuvor.
Die vielerorts kritisierte Überlastung der Wohngeldbehörden durch die Reform kann das Ministerium nicht erkennen : „Es gibt aus den Wohngeldbehörden derzeit keine Meldungen zu einer bei dieser Reform unerwarteten Überlastung.“ Zu der im Vorfeld erwarteten Überlastung sagt der Bericht freilich nichts.