Warum die Beamtenversorgung als „tickende Zeitbombe" gilt

Während ihre Zahl im Bund sinkt, steigt sie in den Ländern: Die hohen Bezüge der Beamten werden dabei zur zusätzlichen Belastung bei einer ohnehin schon angespannten Finanzlage – aber nicht für alle.

11. März 2026
Der Thüringer Kultusminister Christian Tischner mit zukünftigen Lehrerinnen (picture alliance/dpa/Martin Schutt)

Wenn es um die Bund-Länder-Finanzen geht, steht derzeit vor allem das Schlagwort „Veranlassungskonnexität“ im Fokus. Ein anderes drängendes Problem steht bisher praktisch gar nicht auf der Agenda: die Beamtenversorgung. Einzelne Beispiele zeigen, in welche Richtung es geht: Brandenburg gab 2020 358,1 Millionen Euro dafür aus. 2040 rechnet das Land mit knapp 1,26 Milliarden Euro – also fast dem Vierfachen. So dramatisch ist es aber nicht überall.

Mehrere Länder haben eigene Rücklagen beziehungsweise Fonds, die die Kosten auffangen, mindestens aber begrenzen. NRW hatte beides und führte das 2017 zu einem zentralen Pensionsfonds zusammen, dessen Vermögensbestand Ende 2025 gut 16 Milliarden Euro betrug. Die Versorgungsausgaben beliefen sich zuletzt nur auf etwas mehr als die Hälfte: 8,7 Milliarden Euro (2024).

In dieser komfortablen Lage sind nicht alle Länder. Seit der Föderalismusreform 2006 regeln sie die Vorgaben für ihre Bediensteten selbst – und deren Zahl ist zuletzt gestiegen: Zum 1. Januar 2025 waren es 1,4 Prozent mehr als im Vorjahr, bei den Kommunen sogar drei Prozent. Beim Bund waren es 0,7 Prozent weniger. Von den knapp anderthalb Millionen Pensionären liegt mehr als die Hälfte – gut 850 Millionen Personen – im Verantwortungsbereich der Landesregierungen. Zählt man die Empfänger von Witwen-/Witwer­- sowie Waisen­geld dazu, sind es mehr als eine Million Menschen – von dann 1,8 Millionen sogenannten Versorgungsempfängern auf allen föderalen Ebenen.

Die Gesamtausgaben beliefen sich 2024 auf 56,9 Milliarden Euro, dazu kommen neun Milliarden Euro für die erwähnte Hinterbliebenenversorgung. Die größte Gruppe der Pensionäre bildet mit einem Drittel – fast 470.000 Leute – die ehemalige Lehrerschaft, wobei die Zahl der Neupensionierungen mit nicht mal 15.000 auf dem niedrigsten Stand seit 2003 lag. An zweiter Stelle mit einem Fünftel folgen frühere Beamte von Bundesbahn und Post.

Die Kosten sind eine Belastung, auch für den Bund mit seinen vergleichsweise wenigen Beamten. Unter der Annahme eines jährlichen Plus von 2,9 Prozent werden sich die Ausgaben von voraussichtlich 19,8 Miliarden Euro im vergangenen Jahr auf rund 30,6 Milliarden Euro 2060 erhöhen: Das steht im 2025 erschienenen „Versorgungsbericht“ der Bundesregierung und entspricht einer Steigerung um rund 60 Prozent. Mitgezählt sind dabei auch Richter und Berufssoldaten. Die derzeitige Finanzierungsbasis soll ab 2030 durch „kapitalmarktgestützte Lösungen“ verbessert werden, teilte das BMI auf Anfrage von Table.Briefings mit – das hat der Bund schon vor Längerem beschlossen.

Das Ministerium will außerdem zeitnah einen Entwurf zur Beamtenbesoldung vorlegen, um Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Schon die vorherige Bundesregierung legte ein Gesetz zur „Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung“ vor. Es beinhaltete etwa einen „Ergänzungszuschlag“, der sich nach Familienstand, Kinderzahl und Wohnort richtet. Durch das Ampel-Scheitern wurde aber nichts daraus, zudem muss das Innenressort einen neuen Karlsruher Beschluss von Ende November berücksichtigen. Darin stellten die Richter fest, dass die Besoldung der Berliner Landesbeamten zwischen 2008 und 2020 zu gering und damit „weit überwiegend verfassungswidrig“ war.

Die Entscheidung mache grundlegend neue Vorgaben zur Ermittlung der „amtsangemessenen Alimentation“, die vom Bund zwingend zu beachten sind, so das BMI. Auf die Beamten übertragen werden soll mit dem anstehenden Gesetz des Weiteren der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen von April 2025. Er sieht eine Erhöhung von insgesamt 5,8 Prozent vor.

Das sich auf Berlin beziehende Urteil dürfte auch auf die anderen Länder Auswirkungen haben. Welche das sind, prüfe man noch, heißt es auf Anfrage aus fast allen Hauptstädten. Nur Bayern teilte mit, es bestehe kein Handlungsbedarf. Aus dem Saarland ist zu hören, man könne Aussagen erst dann treffen, wenn die Urteilsbegründung vorliegt. Thüringen verweist darauf, dass die Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder von Februar 2026 berücksichtigt werden muss, die in der Summe ebenfalls 5,8 Prozent mehr vorsieht. Sachsen-Anhalt betont, wegen der angepassten Maßstäbe müssten Neuberechnungen vorgenommen werden, die bis 1996 zurückreichen.

Konkrete Zahlen gibt es inzwischen aus Schleswig-Holstein. Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) rechnet laut NDR für 2025 und 2026 zusammen mit zusätzlichen Ausgaben von 460 Millionen Euro. Das meiste sei durch Rücklagen gedeckt, die fehlenden rund 75 Millionen Euro will sie über einen Nachtragshaushalt finanzieren. Kieler Nachrichten und Bild berichteten, dass Beamte je nach Besoldungsstufe Nachzahlungen zwischen 3.000 und 13.000 Euro erhalten. Für die Eckwerte zum Haushalt 2027 hat das Land in diesem Bereich 505 Millionen Euro eingeplant.

Berlin selbst muss bis März 2027 ein „Reparaturgesetz“ vorlegen. Finanzsenator Stefan Evers (CDU) sagte dem Tagesspiegel, rund 40.000 Beamte hätten seit 2008 Widerspruch eingelegt. Er rechnet bei ihnen mit Nachzahlungen in einer Größenordnung von mehreren Hundert Millionen Euro. Die Frage ist allerdings, was mit denen ist, die nicht aktiv Widerspruch eingelegt haben.

Wie stark die Beharrungskräfte im System sind, zeigten Anfang des Jahres die Reaktionen auf Aussagen von Winfried Kretschmann. Der scheidende Ministerpräsident hatte gesagt, den Beamtenstatus brauche es bei dem Beruf nicht. Vom Beamtenbund und einem Bildungsverband kam scharfe Kritik, der Koalitionspartner CDU sprach von „Lehrerbashing“. Gleichzeitig sagte Kretschmann, selbst gelernter Lehrer, der Beamtenstatus sei attraktiv – kein Bundesland könne sich erlauben, Lehrer an die Konkurrenz zu verlieren. Eine Änderung ergebe daher nur Sinn, wenn alle mitziehen – dazu fehle aber die Bereitschaft.

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Letzte Aktualisierung: 11. März 2026