Der schwarz-rote Gesetzentwurf zur Unterstützung der Unternehmen liegt inzwischen vor – und zeigt nicht nur, welche Entlastungen für die Wirtschaft konkret werden sollen. Das Finanzministerium hat auch ausgerechnet, wie die Belastungen für die öffentlichen Haushalte aussehen. Dabei wird deutlich, dass Bund, Länder und Gemeinden allesamt stark betroffen sind – in einigen Jahren müssen die Landeshaushalte und die der Kommunen noch mehr wegstecken als der Bund.
In Zahlen heißt es: Von 2025 bis 2029 werden Bund, Länder und Gemeinden insgesamt rund 46 Milliarden Euro weniger einnehmen – wegen der bis zu 30 Prozent pro Jahr erhöhten Abschreibungen, der höheren Abschreibungen für elektrische Dienstwagen, der schrittweisen Absenkung der Körperschaftssteuer ab 2028 und der Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung. Von den Mindereinnahmen entfallen 39 Prozent auf den Bund, 36 Prozent auf die Länder und 25 Prozent auf die Gemeinden – wobei die Kommunen anfangs einen größeren und später einen geringeren Anteil tragen. Die Gesamtausfälle steigen von 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2025 auf gut zwölf Milliarden in 2028 an. Alle diese Zahlen beziehen sich auf die sogenannte volle Jahreswirkung der geplanten Gesetzesänderungen; tatsächlich kassenwirksam werden die Mindereinnahmen teils erst mit Verzögerung.
Für Länder und Gemeinden stellt sich die Frage, ob der Kanzler Wort hält – und die Kosten übernimmt. Spricht man am Wochenende mit Vertretern aus den Ländern, dann verweisen alle auf den Koalitionsvertrag. Genauer gesagt auf die Zeile 3623 ff; Stichwort: „Veranlassungskonnexität“. Mit diesem Verweis haben die Koalitionäre versprochen, mögliche Lasten zu übernehmen. Leitmotiv: „Wer anschafft, bezahlt“. Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger sagte Table.Briefings, Deutschland brauche dringend neues Wirtschaftswachstum, deshalb sei der eingeschlagene Weg „grundsätzlich richtig“. Aber: „Der Investitionsbooster geht zu zwei Dritteln zulasten der Länder und Kommunen, deren Haushaltslage vielerorts dramatisch ist.“ Deshalb werde das alles noch viel Kompromissbereitschaft erfordern.
Die nächsten Tage werden deshalb spannend. Insbesondere für Unionsländer stellt sich früh in der Legislatur eine entscheidende Frage: Hält Friedrich Merz als CDU-Kanzler, was er im Wahlkampf versprochen und in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt hat? Ein erstes Indiz erhoffen sie sich von dem für Mittwoch geplanten Abendessen mit dem Kanzler. Ursprünglich war vorgesehen, dass Merz bei der vorgezogenen MPK am Donnerstagvormittag mit an Bord ist, um formale Gespräche zu führen.
Jetzt aber gibt es ein Problem. Weil das Treffen mit US-Präsident Donald Trump auf Washingtoner Betreiben vorverlegt wurde, muss Merz noch am Mittwochabend in den Flieger steigen. Deshalb wird nun mit hoher Dringlichkeit nach einem neuen offiziellen Treffen des Kanzlers im MPK-Format gefahndet. Dringlich ist das weniger aus gesetzgeberischen Gründen. Aber weil die Koalition bis Sommer Zeichen setzen will, möchte sie unbedingt die letzte Bundesratssitzung am 11. Juli erreichen. Das setzt alle unter besonderen Druck. Als Ersatz für einen Termin gilt es als wahrscheinliche Alternative, dass sich Merz am Donnerstag von Finanzminister Lars Klingbeil oder Kanzleramtsminister Thorsten Frei vertreten wird. So etwas aber hat es seit Jahrzehnten so nicht gegeben.