Analyse
Erscheinungsdatum: 16. Februar 2023
Karlsruhe stoppt Software zur präventiven Gefahrenabwehr

Das Bundesverfassungsgericht kommt der Polizei in die Quere: Es hat eine Polizeisoftware aus Hessen in der jetzigen Anwendung für verfassungswidrig erklärt. Das hat Folgen für alle Polizeibehörden von Bund und Ländern. Wieder einmal wird der Gesetzgeber gezwungen, seine Anwendungen präziser zu begründen.