Eine offizielle Definition, wer dazugehört, gibt es nicht: Das BMI führt in seiner Liste 45 Beauftragte nach § 21 Abs. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) auf. Für diese gibt es in der Regel – zum Teil jahrzehntealte – Kabinettsbeschlüsse, Erlässe oder Gesetzesgrundlagen. Da der Wissenschaftliche Dienst (WD) des Bundestags auch nicht in der GGO enthaltene Beauftragte aufführt, kommt er auf 66. Darunter sind etwa vier beim Bundestag angesiedelte Posten. Manche der Posten werden zudem von Ministern, Staatssekretären oder Abteilungsleitern abgedeckt. Laut WD ergibt sich mit Stand 5. September 2024 diese Liste von Beauftragten, Gesandten, Koordinatoren und Bevollmächtigten: